An der Generalversammlung der UBS vom 2. Mai 2019 empfiehlt Ethos, alle Anträge in Bezug auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abzulehnen. Die Gründe. 

Die Stiftung Ethos hält den Betrag von 73,3 Millionen Franken, der für den Bonus 2018 der 13 Mitglieder der Geschäftsleitung beantragt wird, angesichts der negativen Börsenperformance der Bank im Jahr 2018 für unangemessen, wie einer Mitteilung vom Freitagabend zu entnehmen ist.

Laut Vergütungsbericht 2018 beträgt die variable Gesamtvergütung (Bonus) der 13 Mitglieder der Geschäftsleitung 73,3 Millionen Franken, davon 11,3 Millionen Franken für den CEO. Der Bonus von Sergio Ermotti für 2018 entspricht dem 4,5-fachen seines Jahresgehalts und liegt damit nahe am Maximalbetrag, der auf das 5-fache seines Jahresgehalts festgelegt ist.

Umstrittene Vergleiche

Die Bank rechtfertigt diese Beträge mit einem gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent gestiegenen Reingewinn (4,5 Milliarden Dollar), einem starken Eigenkapital und dem Rückkauf von Aktien in Höhe von 750 Millionen Franken im Jahr 2018.

Ethos stellt jedoch fest, dass parallel hierzu der Aktienkurs 31,8 Prozent seines Wertes verlor. Im Zeitraum von 2016 von 2018 sank die Gesamtrendite der UBS-Aktie um 28,4 Prozent, während der Rückgang bei den anderen Banken, mit denen die UBS verglichen wird, nur 1,8 Prozent betrug. Um zu vermeiden, dass nahe am Höchstwert liegende variable Vergütungen auch bei einer im Vergleich zur Konkurrenz deutlich schlechteren Aktienperformance gezahlt werden, hält Ethos es für notwendig, dass die UBS ein Kriterium einführt, welches die relative Performance der Aktie berücksichtigt.

Unangemessene Basissaläre

Darüber hinaus hält Ethos die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder (durchschnittlich 736'700 Franken) und des Präsidenten Axel Weber (6 Millionen Franken) sowie die Basissaläre der Mitglieder der Geschäftsleitung (2,5 Millionen für den CEO und durchschnittlich 1,5 Millionen für die anderen Mitglieder) angesichts der Praxis der anderen SMI-Unternehmen für unangemessen.

Ethos empfiehlt den Aktionären daher, den Vergütungsbericht (Punkt 2) nicht anzunehmen und die Vergütung 2019 des Verwaltungsrats (Punkt 8.1), die variable Vergütung der Geschäftsleitung für 2018 (Punkt 8.2) sowie die fixe Vergütung der Geschäftsleitung für 2020 (Punkt 8.3) abzulehnen.

Erwartungen an den Verwaltungsrat

Ethos erkennt an, dass die UBS in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen hat, um die Transparenz ihres Vergütungsberichts zu verbessern und beabsichtigt, den konstruktiven Dialog mit der Bank auch in Zukunft fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund erwartet Ethos, dass der Verwaltungsrat das Vergütungssystem überprüft, um es besser mit den Interessen der Aktionäre und der anderen Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen.

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