Die UBS hat bei der CS-Übernahme eine Schonfrist für eine schärfere Regulierung ausgehandelt. Das geht aus Unterlagen hervor, die in den USA eingereicht wurden .

Wenn es um die Anforderungen an das Eigenkapital geht, werden systemrelevante Banken anders behandelt als kleinere Institute. Dabei hatte bereits die politische Debatte nach der Übernahme der CS durch die UBS gezeigt, dass es in Richtung höherer Kapitalanforderungen gehen könnte.

Die UBS wird von einer mehr als zweijährigen Schonfrist profitieren, bevor die Schweiz im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse höhere Kapitalanforderungen stellen kann.

Erst ab Anfang 2026 werde auf der Grundlage eines von der UBS zu entwickelnden Integrationsplans schrittweise strengere Kapitalvorschriften eingeführt, die durch die Grösse der kombinierten Bank ausgelöst werden. Das geht aus einem am Dienstag in den USA eingereichten Zulassungsantrag (F4/A vom 6.6.2023) hervor, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) meldet.

Schwer bewertbare CS-Vermögenswerte

Bei der CS-Notrettung im März hatte das UBS-Management darauf gedrängt, eine Frist festzusetzen, bevor höhere Kapitalanforderungen umgesetzt werden können. Zudem profitiert die Bank von einer Staatsgarantie in Höhe von 9 Milliarden Schweizer Franken für mögliche Verluste aus schwer bewertbaren Vermögenswerten, die von der Credit Suisse übernommen wurden.

Laut den Unterlagen wurde im Zusammenhang mit der Garantievereinbarung auch vereinbart, dass ein Aufsichtsausschuss eingerichtet wird, der Regierungsvertretern ein Mitspracherecht bei der Verwaltung von Vermögenswerten einräumt, die von der Credit Suisse übernommen und abgewickelt werden. Es wird erwartet, dass das Loss Protection Agreement bis zum 7. Juni abgeschlossen sein wird, so die Bank.

Enormes Risiko?

Einerseits muss die UBS akzeptieren, dass sich der Staat einmischt, wenn es darum geht, Geschäfte zu veräussern, die sie nicht haben will. Andererseits erhält die Bank durch die Staatsgarantie einen erheblichen Schutz ihrer Kreditwürdigkeit und möglicherweise auch ihrer Rentabilität.

Die schrittweise Einführung der Eigenkapital-Anforderungen verschafft der UBS zudem eine Atempause für die Umsetzung der Fusion, die laut Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher für die UBS ein «enormes Risiko» darstellt. Es wird erwartet, dass die Übernahme nächste Woche abgeschlossen wird.

Auch andere regulatorische Ausnahmen werden gewährt. So darf die UBS vorübergehend einige Regelungen anwenden, die auch für die Credit Suisse gelten, und ihre derzeitigen Liquiditätsregeln beibehalten. Beide Banken werden ihre gegenwärtigen Methoden zur Berechnung der risikogewichteten Aktiven beibehalten können.

Weitere Verhandlungen nötig

Nach dem Abschluss der Fusion, der für den 12. Juni geplant ist, dürften die Gespräche zwischen der Bank und der Aufsichtsbehörde über andere kapital- und liquiditätsbezogene Themen weitergehen.

So sei für jede über die anfänglichen 14 Milliarden Franken hinausgehende Absicherung «eine separate Rechtsgrundlage in Form einer parlamentarischen Genehmigung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sowie den Verpflichtungskredit» erforderlich.

Bleibt die Genehmigung aus, müsste die UBS dafür geradestehen. Eine Vereinbarung zwischen der Regierung und der UBS für grössere Verluste «würde voraussichtlich auch die Aufteilung möglicher Gewinne vorsehen», heisst es in der Eingabe.

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