Bundesrat bleibt hart: Eigenmittel-Kandare für UBS

Der Bundesrat hat die Eckwerte für die geplante gesetzliche Neuregelung der Eigenmittelkapitalanforderungen vorgelegt. Für die UBS sollen demnach höhere Eigenkapitalvorgaben für die Tochtergesellschaften im Ausland gelten.

Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass systemrelevante Banken Beteiligungen ausländischer Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig vom harten Eigenkapital abziehen müssen (Vermeidung des sogenannten Double Leverage). Damit kann das Eigenkapital der ausländischen Tochtergesellschaft nicht mehr fremdfinanziert werden.

Die 100-Prozent-Eigenkapitalunterlegung der UBS-Tochtergesellschaften würde Schätzungen zufolge bei der Grossbank einen hohen zusätzlichen Kapitalbedarf führen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) schätzt den zusätzlichen Bedarf an hartem Eigenkapital für die UBS aus den neuen Bestimmungen auf insgesamt rund 26 Milliarden Dollar. Auf die verschärften Eigenmittelanforderungen für die Auslandstöchter würden davon 23 Milliarden entfallen.

Die Medienkonferenz des Bundesrates. 

Zwei in Auftrag gegebene Gutachten kommen zu Unterschiedlichen Ergebnissen bei den jährlichen Gesamtfinanzierungskosten für die Eigenmittelunterlegung. Eines geht von höheren Zusatzkosten der Grossbank von rund 640 Millionen Dollar aus, das zweite kommt auf eine Summe von 800 Millionen bis 1,3 Milliarden Dollar.

Das dürfte UBS-CEO Sergio Ermotti nicht gefallen. Er hatte wiederholt darauf verwiesen, dass höhere Eigenkapitalanforderungen die internationale Wettbewerbsposition der Grossbank beeinträchtigen werden und sich für die Kunden in höheren Kreditkosten niederschlagen könnten. Auch die UBS-Aktionären dürfte der Vorschlag nicht erfreuen, hatte die Bank doch das geplante neue Aktienrückkaufprogramme unter den Vorbehalt gestellt, dass es keine materiellen Änderungen beim Eigenkapital gibt.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma sowie das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) begrüssen die vorgesehene Einführung mehrerer präventiv und disziplinierend wirkender Instrumente. Diese würden, so die Finma, die richtigen Anreize für die Beaufsichtigten setzen und würden so entscheidend dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass Krisen- und Abwicklungsfälle auf dem Bankenplatz Schweiz auftreten.

Frühintervention, Verantwortung und Boni-Rückforderung

Das geplante Verantwortlichkeitsregime verlange, dass die Banken juristisch verbindlich festlegen, wer für welche Entscheide verantwortlich ist. Dies ermögliche eine eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit und somit gezielte, neue Sanktionen – beispielsweise die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen oder Bonuskürzungen. Bestehende Massnahmen wie einen Gewährsentzug oder ein Berufsverbot würden damit erleichtert. Auch die Möglichkeiten der Frühinterventionen und der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden wurden vom Bundesrat in das Paket aufgenommen. 

«Die vorgesehenen Massnahmen sind zentral, um die Widerstandskraft der Banken im Krisenfall und somit die Stabilität des Finanzsystems zu stärken», heisst es von der Finma.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finanzmarktaufsicht (Finma) hatten bereits im Vorfeld klargestellt, dass sie eine Erhöhung der Eigenkapitalunterlegung auf 100 Prozent begrüssen.

Der Bundesrat wird im Herbst die Vernehmlassung zu den geplanten Gesetzesrevisionen eröffnen. In diesem mehrmonatigen Prozess haben Verbände und interessierte Kreise Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Das Parlament wird dann im Jahr 2026 die Beratungen beginnen.

Der Aktienkurs der UBS steigt in Reaktion auf den Bundesrats-Entwurf kräftig an und notiert aktuell 6,5 Prozent höher auf 28.60 Franken.