MBaer wird liquidiert – gegen vier Personen wird ermittelt
Am Ende ginge es dann sehr plötzlich. Das Management der MBaer Merchant Bank hat offensichtlich kaum noch Spielraum gesehen, sich rechtlich gegen die Vorwürfe der Finma oder der US-Behörde Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) zur Wehr zu setzen. Am Freitagnachmittag teilte die Finma mit, dass die Bank die Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht gegen den von der Aufsichtsbehörde verordneten Lizenz-Entzug zurückgezogen hat. Damit wird die Massnahme rechtskräftig.
Schwere, systematische Mängel
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat im Zuge eines gegen die MBaer Merchant Bank geführten Verfahrens schwere, systematische Mängel bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei, in der Verwaltungsorganisation und im Risikomanagement der Bank festgestellt. In einem bereits vor drei Wochen abgeschlossenen Enforcementverfahren gegen die Bank, das bis zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig war, hatte die Aufsicht der Bank die Bewilligung entzogen. Eine Beschwerde dagegen hatte aufschiebende Wirkung.
Mit dem jetzt erfolgten Rückzug der Beschwerde wird die Liquidationsanordnung wirksam, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Als Liquidatoren hat die Finma Prof. Dr. Daniel Staehelin sowie Dr. Lukas Bopp, beide von der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard KIG Basel, eingesetzt.
Verfahren gegen vier Personen
Zudem hat die Finma in vier Fällen Verfahren gegen natürliche Personen eröffnet, heisst es weiter. Diese seien im Zusammenhang mit den untersuchten Sachverhalten möglicherweise für Verstösse gegen Aufsichtsrecht verantwortlich.
Diese Mängel betrafen insbesondere auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, die von der Schweiz oder international sanktioniert wurden, schreibt die Finma weiter. Die Bank habe es Kundinnen und Kunden ermöglicht, behördliche Vermögenssperren zu umgehen.
Druck von US-Behörde
Bereits gestern hatte die Finma über die von der US-Behörde Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) vorgeschlagenen Massnahmen gegen die Bank berichtet. Die Bank wurde als primäres Risiko für Geldwäscherei eingestuft; finews berichtete darüber.
Mit dem 2024 eröffneten Enforcementverfahren wurde eine Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Dies sei nötig geworden, nachdem sie bei der Bank Abklärungen bei Kundengruppen mit Bezug zu Russland-Sanktionen beziehungsweise in Verbindung mit Strafverfahren durchgeführt hatte.
Aus der Untersuchung ging hervor, dass 80 Prozent der Geschäftsbeziehungen erhöhte Risiken aufwiesen, heisst es weiter. Zuletzt stammten 98 Prozent der entgegengenommenen Vermögenswerte von Hochrisikokunden.
Empfehlungen der Compliance-Abteilung mehrfach ignoriert
Die Untersuchungsbeauftragte stellte zudem fest, dass die Bank im Umgang mit diesen Geschäftsbeziehungen mehrfach Empfehlungen ihrer Compliance-Abteilung ohne nachvollziehbare Begründung übersteuerte. Die Bank klärte die Hintergründe der Geschäftsbeziehungen sowie der Transaktionen systematisch nicht hinreichend ab und kam ihrer GwG-Meldepflicht teilweise gar nicht oder deutlich zu spät nach. Ebenso führte die Bank in mehreren Fällen Transaktionen für Kunden aus, die auf Sanktionslisten aufgeführt oder deren Gelder mit Sperren von inländischen Strafbehörden belegt waren.
Die Bank verfügte über kein ausreichendes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und keine angemessene Organisation, um die Risiken ausreichend zu überwachen, lautet das Fazit der Finma.
Der Fall wiege ausserordentlich schwer. «Die Bewilligungsvoraussetzungen der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit und der angemessenen Verwaltungsorganisation waren nicht mehr erfüllt.» Unter den gegebenen Umständen waren die systematischen Mängel aus Sicht der Finma «nicht korrigierbar».
Per Ende 2025 verfügte die Bank mit Sitz in Zürich den Angaben zufolge über Kundenvermögen von insgesamt 4,9 Milliarden Franken, führte knapp 700 Kundenbeziehungen und hatte mehr als 60 Angestellte.














