Martin Janssen: Der Bundesrat reguliert den Finanzplatz kaputt

Von Martin Janssen

Den Vermögensverwaltungsbanken in der Schweiz geht es im Durchschnitt nicht gut. Ihr Anteil am weltweiten Vermögensverwaltungsgeschäft sinkt, die Cost-Income-Ratios steigen, die Mitarbeiterzahlen gehen zurück. Auch die Zahl der Institute nimmt ab.

In dieser Situation müsste man erwarten, dass Gesetzgeber und Bankenaufsicht die Rahmenbedingungen nicht weiter unnötig einengen. Diesen Eindruck erhält der informierte Beobachter nicht – im Gegenteil.

Finma: Dreifache Macht ohne Gegenwehr

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) nimmt gleich drei Funktionen wahr: Sie agiert als Quasi-Gesetzgeber über Rundschreiben und Wegleitungen, als Aufseherin über Banken und Versicherungen – und als quasi-richterliche Instanz via Enforcement-Verfahren und Berufsverbote. Die Beaufsichtigten bezahlen, ohne sich wirklich wehren zu können.

Die Folgen sind aus jedem Mikroökonomie-Lehrbuch bekannt: steigender Kontrollumfang, steigende Gebühren, zunehmende bürokratische Komplexität – und im Vergleich zur internationalen Konkurrenz schrumpfendes Geschäft.

Bundesrat ohne Folgenabschätzung

Schwerer wiegt ein anderer Punkt: Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 Eckwerte für verschärfte Eigenkapitalvorgaben und erweiterte Finma-Kompetenzen festgelegt – ohne eine Regulierungsfolgenabschätzung, die diesen Namen verdient. Das ist rechtlich fraglich und ökonomisch unverständlich.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie von BAK Economics zeigt: Die vollständige Unterlegung ausländischer Tochtergesellschaften mit Eigenkapital verteuert und verknappt Kredite. Die jährlichen Kosten allein dieser Massnahme werden auf rund 2,5 Milliarden Franken geschätzt – mit negativen Folgen für Investitionen, Beschäftigung und Wachstum.

Der falsche Trade-off

Es gibt verschiedene Wege, das Risiko einer systemrelevanten Bank zu steuern: mehr Eigenkapital über die Basler Vorschriften hinaus, Abtrennung von Geschäftsteilen – oder eine minutiöse Abwicklungsplanung in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank und ausländischen Aufsichtsbehörden.

Beim Bankgeschäft geht es nie darum, eine möglichst sichere, aber nicht überlebensfähige Bank zu haben. Das Ziel ist eine Bank, die man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ohne Kosten für den Steuerzahler abwickeln kann. Je genauer man diesen Fall vorbereitet, desto unwahrscheinlicher wird er. Der Bundesrat darf den Trade-off zwischen Kapital, Geschäftsabtrennung und Abwicklungsplanung nicht einseitig zu Lasten von Kapitalanforderungen oder Geschäftsfeldern «lösen».

Verfassung verlangt mehr

Dieses Problem darf nicht politisch gelöst werden – auch wenn Medien und linke Parteien danach rufen. Es braucht eine qualitativ hochstehende Kosten-Nutzen-Analyse, wie sie Bundesverfassung und Bundesgesetz vorschreiben. Dabei sind insbesondere die erwarteten Veränderungen der Konsumenten- und Produzentenrenten zu berücksichtigen.

Überdies ist aus staatspolitischen Gründen eine unmittelbare gesetzliche Grundlage für so weitgehende Verordnungen unerlässlich – zumal diese alle Banken betreffen.


Martin Janssen ist emeritierter Professor für Finanzmarktökonomie an der Universität Zürich und Unternehmer (Ecofin-Gruppe).