Ein deutscher Anwalt und Ex-Angestellte der Privatbank Sarasin stehen Zürich erneut vor Gericht. Auch in Deutschland dreht die Affäre um Tricks mit der Dividendenbesteuerung weiter.

Am (morgigen) Mittwoch kommt die Affäre rund um Cum-Ex-Steuertricks in Deutschland und um die Basler Privatbank Sarasin – die heutige J. Safra Sarasin – nochmals zur Sprache: Wie das deutsche «Handelsblatt» (Artikel bezahlpflichtig) berichtete, müssen sich drei Personen vor dem Zürcher Obergericht verantworten.

Weil sie deutsche Behörden über Cum-Ex-Geschäfte bei der einstigen Sarasin benachrichtigten, wird ihnen Wirtschaftsspionage und Verletzung des Bannkunden-Geheimnisses vorgeworfen.

Staatsanwalt und Angeklagte unzufrieden

Bei den Angeklagten handelt es sich um einen deutschen Anwalt sowie zwei Ex-Sarasin-Mitarbeitende. Zuvor hatte das Zürcher Bezirksgericht die beiden «Insider» zu einer bedingten Freiheitsstrafe wegen des Verrats von Bankkunden-Geheimnissen und zu einer Geldstrafe wegen Anstiftung zum Vergehen gegen das Bankengesetz verurteilt. Gegen den deutschen Anwalt verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe wegen Anstiftung zu mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz.

Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Angeklagten legten dagegen Berufung ein, weshalb sich nun die nächste Instanz mit dem Fall beschäftigt.

In Deutschland wird die Cum-Ex-Affäre auch in Zusammenhang mit einheimischen Instituten weiter aufgearbeitet und gab auch in Zusammenhang mit dem neuen deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz zu reden. Der durch die Steuertricks entstandene Gesamtschaden für die Staatskasse wird auf 12 Milliarden Euro geschätzt.

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