Banken-GAV: Es zeichnen sich harte Verhandlungen ab
Die aktuelle «Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten» (VAB), wie es offiziell heisst, trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Darin wurde beispielsweise Ausbau des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 16 Wochen, ein deutlich längerer Vaterschaftsurlaub und ein etwas höherer Mindestlohn beschlossen. Der Vertrag der drei Sozialpartner Arbeitgeber Banken, Schweizerischer Bankpersonalverband und Kaufmännischer Verband Schweiz (KV) läuft Ende Jahr aus und wird nun neu verhandelt.
«Ich habe mir bis Ende Mai viele Termine in Zürich reserviert», sagt die Tessiner Anwältin Natalia Ferrara. Bei den letzten Verhandlungen über acht Runden amtete sie noch als Geschäftsführerin des Personalverbandes, nun in der neuen Funktion als Vizepräsidentin des Vorstandes. Das ändere kaum etwas, sie kenne ihre Kollegen und Gesprächspartner schon lange, sagt die 43-Jährige, die für die Tessiner FDP seit 2015 im Kantonsrat sitzt. Sie ist zudem Vizepräsidentin der FDP Tessin und seit 2024 auch Fraktionschefin im Gemeinderat Lugano.
Zeit für Erholung
Für Ferrara ist klar, dass bei den Banken «immer weniger Leute, immer mehr arbeiten.» Praktisch alle klagten laut Umfragen über immer mehr Regeln und Regulierungen. «Wenn dann Zeit und Ziele nicht mehr zusammenpassen, wird es für die Angestellten schwierig. Wir setzen uns dafür ein, dass die Digitalisierung den Menschen dient – mit gesunden, flexiblen Arbeitsbedingungen und genügend Zeit für Erholung. Zudem ist es uns ein Anliegen, dass alle Schweizer Banken der VAB unterstellt sind und nicht nur ein Teil.»
In der Bankbranche existieren zwei Gesamtarbeitsverträge (GAV): Die recht umfassende Vereinbarung VAB, welche die allgemeinen Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden regelt und die Vereinbarung über die Zeiterfassung (VAZ), die spezielle Regelungen zum Verzicht auf Arbeitszeiterfassung enthält. Diese GAV sind beide nicht allgemeinverbindlich: Jede Bank entscheidet selbst, ob sie sich unterstellen möchte. Laut Bankpersonalverband sind aktuell 46 Banken, die gemeinsam rund 60‘000 Mitarbeitende beschäftigen, der VAB unterstellt. Für die Migrosbank und Postfinance gelten separate Verträge.
Löhne: einfachere individuelle Lösungen
Beim Arbeitgeberverband der Banken sind offiziell 325 Mitglieder aufgeführt. Laut Geschäftsführer Balz Stückelberger decken die 45 Banken etwa zwei Drittel aller Beschäftigten der Branche ab. Dazu kommen noch zirka 20'000 bis 30'000 weitere Bankangestellte, die dem «kleineren» VAZ unterstellt sind. Auf der Homepage lassen sich die Mitglieder beim Arbeitgeberverband einfach filtern. Ganz ohne «Unterstellung» arbeitet beispielsweise die Clientis, die Banque Bonhôte & Cie SA und als einzige Kantonalbank die Basellandschaftliche Kantonalbank.
«Bis Mitte der 90er-Jahre waren die Löhne noch ein Teil der Verhandlungen, später gab es einfachere individuelle Lösungen zwischen den Banken und ihren Angestellten», erläutert der Arbeitgebervertreter Stückelberger, der in den vergangenen 15 Jahren im Baselbieter Landrat die FDP vertrat und Ende Februar sein politisches Amt abgibt. Bei den GAV-Verhandlungen ist er «selbstverständlich wieder im operativen Verhandlungsteam».
Diskussionsbedarf beim Thema Homeoffice
Die Delegation könne je nach Thema wechseln, sagt er auf eine entsprechende Frage. Klar ist, dass Karin Schmidt, Vizepräsidentin des Verbandes und seit 2022 HR-Chefin bei der Raiffeisen-Gruppe, die Verhandlungen für die Arbeitgeber führt. Der Fahrplan stehe, zu inhaltlichen Diskussionen möchte man sich auf der Arbeitgeberseite derzeit lieber nicht äussern.
Für die Angestellten-Vertreterin Ferrera ist klar, dass über das Thema Homeoffice nochmals geredet werden muss. Aktuell heisst es im Absatz 12b der VAB beispielsweise. «Die Bank bietet die Möglichkeit zu mobil-flexiblem Arbeiten, sofern dies mit der betrieblichen Situation und der Tätigkeit vereinbar ist. Die Bedingungen für mobil-flexibles Arbeiten werden in einem Reglement oder einer Vereinbarung geregelt.»
Man habe als Verband schon vor Corona mehr Homeoffice-Möglichkeiten gefordert, und «die Realität hat gezeigt, dass es einwandfrei funktioniert», fügt sie an. Aktuell deute vieles auf Einschränkungen und neue Regeln auch in diesem Bereich hin. «Wir wollen hier wieder einen Schritt nach vorne machen», sagt die frühere Tessiner Staatsanwältin für Finanzfragen.














