Bei Unstimmigkeiten kommt der Regulator

Die Blockchain-Unternehmen stehen wiederum vor dem Problem, die teilweise enormen Krypto-Summen in Bargeld zu wandeln – denn das brauchen sie für ihre operative Tätigkeit.

Auf Anfrage von finews.ch heisst es bei Banken unisono, der Onboarding-Prozess gestalte sich für alle Kunden gleich. Die Herkunft der Gelder werde geprüft, bei Unstimmigkeiten würde gegebenenfalls der Regulator eingeschaltet.

Die Zuger Kantonalbank (ZGKB), als führendes Institut im «Crypto Valley» prädestiniert, äussert sich ebenfalls vorsichtig: Man stehe in engem Kontakt mit den Exponenten, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die ZGKB unterziehe potenzielle Bankbeziehungen mit operativen Fintech-Unternehmen einer Einzelfallprüfung.

Kein Banking in Grossbritannien

In anderen Ländern befinden sich Kryptowährungs-Unternehmen in einer ähnlichen Situation. In Grossbritannien können Startups, die von der Aufsichtsbehörde FCA eine «Sandbox»-Bewilligung erhalten haben, keine Bankbeziehung eingehen – nicht zuletzt, weil sie von gewissen regulatorischen Auflagen befreit sind.

In Singapur haben Banken wie die DBS Konten von Krypto-Unternehmen aufgelöst. Das betroffene Startup Coinhaiko schrieb auf seinem Blog: «Regulierung und die Rolle, welche die Blockchain in der Gesellschaft einnehmen wird, bleiben für alle ein Graubereich.»

Gibraltar kryptofreundlicher

Allerdings scheint es doch einige Banken zu geben, die sich diesen Graubereich zu nutze machen. So ist beispielsweise bekannt, dass auf Gibraltar manche Finanzinstitute tendenziell kryptofreundlicher sind. Ebenfalls sollen einige Unternehmen nach Luxemburg ausgewichen sein.

Ein weiteres Mitglied der Schweizer «Crypto-Community», das ebenfalls anonym bleiben will und das sich ausgiebig mit der Regulierung befasst, nannte gegenüber finews.ch eine bei ICO offenbar häufig angewandte Methode, wie Startups ihr eingenommenes Bargeld doch zur Bank tragen können.

Institutionelle Investoren als Feigenblatt

«Manche Startups haben bei einem ICO institutionellen Investoren ein Vorkaufsrecht mit einem Discount gewährt», sagt diese Quelle. Dieses Geld nähmen die Banken, da hier die Einhaltung der «Know-your-Customer»-Regel gewährleistet sei.

Mit dem restlichen Geld bliebe den Unternehmen aber oftmals nichts anderes übrig, als dieses in liquidere Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether zu wandeln und es bei Kryptobanken zu platzieren.

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