Märkte reagieren zurückhaltend auf US-Gerichtsentscheidung zu Zöllen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle für unrechtmässig erklärt und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Demnach hat der der republikanische Präsident mit der Anwendung eines Gesetzes aus dem Jahr 1977 seine Befugnisse überschritten. Die seit Wochen mit Spannung erwartete Entscheidung des «Supreme Court» fiel mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen.
Trump hatte sich bei der Festsetzung seiner am «Liberation Day» 2025 verkündeten Zölle auf den «International Emergency Economic Powers Act» (IEEPA) berufen, um die Einfuhrabgaben ohne Zustimmung des Kongresses zu verhängen. Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten, den Aussenhandel zu regulieren, wenn ein nationaler Notstand gegeben ist. Es wurde aber bislang nur für Sanktionen angewand. Trump hatte die Zölle als entscheidend für die wirtschaftliche Sicherheit der USA bezeichnet.
Kein Urteil zu Entschädigungen
In ihrer Entscheidung gingen die Richter nicht auf die Frage möglicher Entschädigungen und Rückerstattungen für Unternehmen und Importeure ein. Die Klärung dieser Fragen wurden einem untergeordneten Gericht überlassen. Laut Schätzungen könnten sich die Rückerstattungen auf insgesamt 170 Milliarden Dollar belaufen – mehr als die Hälfte der Einnahmen, die Trumps Zölle eingebracht haben.
In dem von Chief Justice John Roberts verfassten Urteil wird die US-Verfassung zitiert und die Gewaltenteilung zwischen den drei Staatsgewalten betont. «Der Kongress hat die Befugnis, Steuern, Zölle, Abgaben und Verbrauchssteuern zu erheben und einzutreiben.»
Roberts zitierte zudem ein früheres Urteil des Obersten Gerichtshofs und schrieb, dass «der Präsident eine eindeutige Genehmigung des Kongresses vorweisen muss, um seine aussergewöhnliche Ausübung der Befugnis zur Verhängung von Zöllen zu rechtfertigen», und fügte hinzu: «Das kann er nicht.»
Demokrtaten begrüssen Entscheidung
Von einer Reihe von Politikern der Demokraten wurde das Urteil begrüsst. In einer Erklärung sagte Senatorin Elizabeth Warren, dass das Urteil den «massiven Schaden», den die Zölle ihrer Meinung nach für Unternehmen, Lieferketten und Preise verursacht haben, nicht wieder gutmachen kann, aber dass Rückerstattungen nicht nur an grosse Unternehmen gehen sollten, die es sich leisten können, zu klagen. Alle Rückerstattungen der Bundesregierung sollten in die Taschen der Millionen von Amerikanern und Kleinunternehmen fliessen, die von Donald Trump illegal um ihr hart verdientes Geld betrogen wurden.»
»Plan B»
Noch vor dem Urteilsspruch hatte sich Kevin Hasset, der Direktor des National Economic Council in einem Interview zu einem möglichen Urteil geäussert. Dabei stellte er einen «Plan B» in Aussicht, sollte das Gericht entscheiden, dass Trump seine Befugnisse überschritten hat. «Wir werden uns anpassen und andere uns zur Verfügung stehende Befugnisse nutzen, denn wir haben nun den Beweis, dass diese Zölle funktionieren», sagte er.
Auch andere Beobachter rechnen damit, dass die Trump-Regierung nun andere rechtliche Wege suchen werde, um die Zölle zu legitimieren. Möglich seien etwa Gesetzesvorlagen im Kongress oder die Ratifizierung der bisher geschlossenen Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern.
Die EU kommentierte die Entscheidung zurückhaltend. «Wir nehmen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zur Kenntnis und analysieren sie sorgfältig. Wir stehen in engem Kontakt mit der US-Regierung, um Klarheit über die Schritte zu erhalten, die sie als Reaktion auf diese Entscheidung zu ergreifen gedenkt», sagte ein Sprecher, wie «Reuters» berichtet. Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks seien auf Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen.
An dem Märkten sorgte das Urteil kurzzeitig für kräftigere Ausschläge. Kurz vor Handelsschluss liegt der Schweizer Leitindex SMI am Freitag mit 0,3 Prozent nur leicht im Plus. In den USA und Deutschland waren die Marktreaktionen positiver. Die Renditen für US-Treasuries zogen an und der Dollar legte gegenüber dem Franken zu und verlor zum Euro.














