Erste Banken haben Regelungen für mobiles Arbeiten aus dem Ausland getroffen. Trotzdem kann diese Arbeitsform für «digitale Nomaden» zu einem Spiessrutenlauf werden.

Der technologische Fortschritt und die COVID-19-Pandemie haben einen raschen Wandel in der Arbeitswelt ausgelöst. Immer mehr Menschen mit nicht ortsgebundenen Arbeitsplätzen bereisen die Welt und arbeiten gleichzeitig aus der Ferne. So gibt etwa jeder fünfte Gast bei Airbnb an, von unterwegs zu arbeiten.

Der Aufstieg der sogenannten «digitalen Nomaden» hat viele Regierungen dazu gebracht, die Möglichkeit von Fernarbeit in ihre Einwanderungssysteme aufzunehmen und Visa für digitale Nomaden auszustellen.

Spezielle Visaprogramme

Den Startschuss gab Estland, das im 2019 das weltweit erste Programm für Remote Work einführte. Seither haben mindestens 25 weitere Länder und Gebiete ihre eigenen Visaprogramme für digitale Nomaden aufgelegt, wie eine Studie des Migration Policy Institute aus dem Jahr 2022 ergibt. Mit diesen Programmen können Visainhaber meistens zeitlich begrenzt im Land bleiben und von Steuervorteilen profitieren.

Als Länder mit guten Lebensbedingungen für Langzeitreisende gelten gemäss Experten etwa Costa Rica, Kroatien, Montenegro oder Kolumbien. Kürzlich hat auch Dubai, ein Zentrum für Expats, ein Programm für virtuelles Arbeiten eingeführt. Dort müssen Arbeitnehmer für einen einjährigen Aufenthalt im Wesentlichen einen Beschäftigungsnachweis ihres Arbeitgebers sowie ein Mindestgehalt von 3’500 Dollar pro Monat ausweisen.

Uneinheitliche Praxis in der Schweiz

Der Wunsch, grenzüberschreitend zu arbeiten, ist auch in den Personalabteilungen hiesiger Banken und Versicherungen immer häufiger zu hören. Deshalb müssen sich die Finanzdienstleiter zunehmend mit der Frage auseinandersetzen, wieweit sie neben dem Homeoffice auch Fernarbeit aus dem Ausland zulassen wollen, sei es als kurzfristiger Auslandaufenthalt oder als dauerhaftes Homeoffice etwa in einem ausländischen Feriendomizil.

Bei der Arbeit im Ausland, im Jargon auch als «Remote Work from abroad» bezeichnet, müssen die Banken verschiedene Fallstricke beachten. Wie Balz Stückelberger vom Verband Arbeitgeber Banken gegenüber finews.ch betont, tauchen die Probleme vor allem in den Bereichen Datenschutz, Sozialversicherungen und Ausländerrecht auf, wo es unter Umständen sogar eine Arbeitsbewilligung braucht. Je nach Land, Tätigkeit und Dauer des Aufenthalts seien zudem die Regeln für Arbeit im Ausland sehr unterschiedlich.

Aufgrund der unterschiedlichen Regeln habe sich bei den Schweizer Banken noch keine einheitliche Praxis herausgebildet.

Gehversuche in Deutschland

Ein Blick über die Grenzen offenbart, dass deutsche Institute teilweise weiter sind. Bei der Bayerischen Landesbank ist gemäss einem Bericht von «Bloomberg» seit August 2022 in ausgewählten Staaten der Europäischen Union die Arbeit fernab des Arbeitsplatzes möglich. Pro Jahr stehen bis zu 20 Tage zur Verfügung, wobei maximal 10 Tage am Stück genommen werden dürfen; die Tochter DKB erlaubt sogar 30 Tage im Jahr.

Bei der DZ Bank können Angestellte in Ausnahmefällen bis zu 18 Tage pro Jahr aus dem EU-Ausland arbeiten, sofern die Führungskraft zustimmt. Die Beschränkung bei der DZ Bank auf 18 Tage wird mit steuerlichen Vorschriften begründet.

EU-Binnenmarkt im Vorteil

Banken und andere Unternehmen aus dem EU-Raum haben den Vorteil, dass für ein beschränktes Arbeiten im Ausland in einem EU-Staat kein gesonderter Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis notwendig ist. Anderswo muss ein solches Arbeitsmodell gemäss Experten hingegen individuell geprüft werden.

Für Schweizer Banken, die ihren Angestellten einen Arbeitsaufenthalt im Ausland anbieten wollen, ist die Situation schon kompliziert genug, wenn es lediglich um einen Sprung über die Grenze in die nahe EU geht.

Mehr Freiheiten für Grenzgänger

Bei den Grenzgängern, die in der Schweiz arbeiten, gelten nochmals andere Vorschriften. So wird ein Arbeitnehmer, der weniger als 25 Prozent in seinem Homeoffice im Ausland arbeitet, dem Sozialversicherungssystem und Steuerregime seines Wohnsitzlandes nicht unterstellt.

Wegen der Lockdowns in der Corona-Pandemie wurde diese Einschränkung vorübergehend erhöht. Inzwischen ist sie nun zwischen der Schweiz und Frankreich permanent auf eine neue Limite von 40 Prozent angehoben worden.

Bleibt das Arbeitspensum am französischen Homeoffice demnach unter dieser neuen Obergrenze, werden Angestellte ab 2023 in jenem Staat besteuert, in dem der Arbeitgeber seinen Betrieb hat. Weil das Hochsteuerland Frankreich mit dieser neuen Regelung schlechter fährt, wird eine noch zu bestimmende Ausgleichszahlung der Schweiz fällig.

Noch nicht verflogene Skepsis

Zwar bestimmen flexible Arbeitsmodelle den Arbeitsalltag zunehmend. Doch bei Personalberatern bleibt die Skepsis noch gross, wieweit sich die Arbeit aus dem Ausland als Wahlmöglichkeit durchsetzt.

Was also vielleicht einem erfolgreichen Banker mit grossem Kundenbestand und langjährigem Vertrauensverhältnis zugestanden wird, dürfte für den Grossteil der Angestellten eher unwahrscheinlich und die Ausnahme bleiben.