Das Prime-Brokerage-Geschäft der Schweizer Grossbank stand am Anfang des Archegos-Debakels. Nun steht auch ein Hedgefonds-Geschäft im Mittelpunkt einer neuen Millionenklage gegen die Credit Suisse.

Eine südafrikanische Investmentfirma hat in London die Wertschrifteneinheit der Credit Suisse (CS) auf mehr als 100 Millionen Dollar verklagt.

Der Hedgefonds M1 Capital behauptet, die Schweizer Grossbank habe beim Verkauf von Aktien eines südafrikanischen Mobilfunk-Unternehmens gegen die Bedingungen eines Prime-Brokerage-Vertrages verstossen.

«Unzulässiger Aktienverkauf»

Der Fall betrifft Dienstleistungen von Investmentbanken für Hedgefonds. Er erinnert im weitesten Sinn an das Debakel um das New Yorker Unternehmen Archegos und den ehemaligen Hedgefonds-Manager Bill Hwang.

Denn das Prime-Brokerage-Geschäft war der Ursprung des Archegos-Fiaskos, das die CS ins Wanken brachte und für das die UBS nun geradestehen muss. Wie finews.ch berichtete, hat diese CS-Altlast Anfang Woche die UBS-Spitze unter CEO Sergio Ermotti und Präsident Colm Kelleher eingeholt.

Streit um Berechnung

Nach Angaben der südafrikanischen Finanzgesellschaft verkaufte die Credit Suisse Securities (Europe) «unrechtmässig» 13,5 Millionen Aktien des Telekommunikationsunternehmens MTN Group, die sie als Sicherheit für ein Swap-Geschäft gehalten hatte. Der Verkauf erfolgte als Reaktion auf eine Nachschussforderung (Margin Call) der CS vom März 2020, wie «Financial News» zuerst berichtete.

Nach Ansicht von M1 Capital wurde die Nachschussforderung falsch berechnet, weil sie eine damals nicht fällige Verbindlichkeit aus einer Swap-Vereinbarung beinhaltete. Damit hält M1 auch die spätere Vollstreckung des Aktienverkaufs für unwirksam. Dies geht aus der beim High Court eingereichten Klageschrift hervor.

Hohe Rückforderung

Hintergrund des Streits ist ein Prime-Brokerage-Vertrag zwischen M1 Capital und der CS aus dem Jahr 2009, der einen Total Return Swap von gut 104,5 Millionen Aktien der britischen Grossbank Barclays beinhaltete. Die Muttergesellschaft von M1 Capital garantierte ihre Verpflichtungen, indem sie der CS 26 Millionen MTN-Aktien als Sicherheit verpfändete.

M1 Capital und ihre Muttergesellschaft versuchen nun, die Aktien oder ihren aktuellen Wert, der auf 99 Millionen Dollar geschätzt wird, zurückzuerhalten. Zudem fordern sie Dividenden in Höhe von 8 Millionen Dollar, die ihnen laut Klage seit 2020 zustehen. Gemäss dem Online-Portal «Law360» haben beide Parteien keine Stellungnahme abgegeben.

Anwaltskanzlei geht auch gegen die Finma vor

M1 wird durch die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel vertreten. Die Praxis ist spätestens seit dem Zusammenbruch der CS in der Schweiz gut bekannt. Das renommierte Anwaltsbüro vertritt nach eigenen Angaben mehr als 1’000 Investoren in der Beschwerde gegen den Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), die sogenannten AT1-Bonds der CS im Rahmen der Notübernahme durch die UBS vollständig abzuschreiben. Dieser Fall dürfte die Gerichte weltweit noch einige Zeit beschäftigen.

Generell ist die M1-Klage Teil einer Reihe von hängigen Rechtsstreitigkeiten, die die UBS durch die Übernahme ihrer früheren Konkurrentin von der CS geerbt hat. Im Zusammenhang mit dem Hedgefonds Archegos, der im März 2021 kollabierte und der CS Milliardenverluste bescherte, zahlt die UBS jetzt eine Busse von 387 Millionen Dollar für das Fehlverhalten ihres ehemaligen Rivalen. Wie eklatant die Missstände bei der CS waren, zeigt der Bericht der Finma zum Abschluss des Enforcement-Verfahrens gegen die CS.

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