Grossbanken-Regulierung: Jetzt beginnt die heisse Phase
Jetzt gilt es Farbe zu bekennen. Die Diskussion über die Regulierung von Schweizer Grossbanken geht in die entscheidende Runde. Mehreren Quellen zufolge wird sich der Gesamtbundesrat heute erneut mit dem Thema befassen.
Offiziell kommunizieren wird er erst am Donnerstag; die Bundesrats-Sitzung findet «extra muros» im Kanton Freiburg statt.
Im Zentrum steht vor allem eine Frage
Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Änderung des Bankengesetzes und Eigenmittelverordnung ein ganzes Bündel an Massnahmen vor: unter anderem ein verschärftes Verantwortlichkeitsregime für Banken, die Möglichkeit zur Rückforderung von Boni bei Fehlverhalten sowie zusätzliche Kompetenzen für die Finma.
Im Zentrum steht jedoch eine Frage: die Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Institute mit Auslandtöchtern. Nach dem Willen des Bundesrates sollen diese künftig zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegt werden.
Regulierung schwächt Wirtschaftsstandort Schweiz
Die UBS läuft dagegen Sturm – und das nicht ohne Grund. Sie warnt vor spürbaren Nachteilen für ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Auf das Dafür und Dagegen der restlichen Massnahmen soll an dieser Stelle nicht mehr eingegangen werden. Die Argumente liegen seit Wochen auf dem Tisch. Vergangene Woche erschien noch eine Studie von BAK Basel, die unter anderem auch die volkswirtschaftlichen Folgen dieses Regimes beleuchteten; finews berichtete darüber. Fazit: Die Regulierung geht ins Geld – das schwächt auch den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Es genügt aber auch einfach, die Rede von UBS-Präsident Colm Kelleher, die er vergangene Woche an der Generalversammlung der UBS gehalten hat, zu Gemüte zu führen. Oder der Meinungsbeitrag von Martin Jansen, Professor für Finanzökonomie an der Universität Zürich, den er exklusiv für finews verfasste.
Finanzdepartement will möglichst schnell Fakten schaffen
An seiner Sitzung von heute Mittwoch wird nur ein kleiner Teil der Massnahmen zur Sprache kommen. Es wird erwartet, dass der Bundesrat beschliesst, wie er die Verordnung umsetzt – nicht mehr und nicht weniger. Es geht dabei nicht um die Eigenkapitalvorschriften für systemrelevante Institute mit Auslandstöchtern. Das wird derzeit im Parlament bzw. in der zuständigen Kommission debattiert.
Alle anderen Gesetzesänderungen, wie beispielsweise ein verschärftes Verantwortlichkeitsregime für Banken, die Möglichkeit zur Rückforderung von Boni bei Fehlverhalten sowie zusätzliche Kompetenzen für die Finma, sind noch nicht als Botschaft überwiesen worden.
Richtig zum Zuge kommen National- und Ständerat erst, nachdem das Geschäft vom Gesamtbundesrat ans Parlament überwiesen worden ist.
Die Absicht ist jedoch klar: Die Landesregierung will einen Teil der Massnahmen bereits vor Abschluss der parlamentarischen Beratung in Kraft setzen. Die Begründung des Finanzdepartements: Für Anpassungen auf Verordnungsstufe seien keine gesetzlichen Änderungen nötig – eine rasche Umsetzung erhöhe die präventive Wirkung.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und ihrem Departement geht darum, möglichst schnell Fakten zu schaffen. Sie wähnt die Politik auf ihrer Seite. Die Finanzministerin betonte mehrmals – jüngst in einem Interview mit den Zeitungen von «ch media» Ende März – drei von vier Bundesratsparteien unterstützten grundsätzlich strengere Eigenmittelvorgaben.
Diese Lesart blendet jedoch einen zentralen Punkt aus: In der Vernehmlassung stiessen die Vorschläge des Bundesrates auf breite Kritik. Die Finanzministerin befindet sich also im Gegenwind.
Der Widerstand einer Gruppe Bürgerlicher
Entsprechend zeichnet sich ab, dass das Parlament die Vorlage deutlich abschwächen dürfte. Der Zürcher Nationalrat und Privatbankier Thomas Matter formuliert es so: «Wir werden so oder so eine der strengsten Regulierungen haben. Die Frage ist lediglich, ob sie für die UBS finanziell tragbar bleibt.»
Aus diesem Grund macht er sich mit einer Gruppe von anderen bürgerlichen Parlamentariern für ein abgestuftes Vorgehen stark. Die wesentlichen Punkte:
- AT1-Anleihen: Statt der vom Bundesrat geforderten vollständigen Unterlegung der Auslandtöchter mit hartem Eigenkapital sollen bis zu 50 Prozent durch sogenannte AT1-Anleihen (Additional Tier 1) gedeckt werden können.
- Abschreibungen & Steuerguthaben: Der Vorschlag beinhaltet zudem, dass kapitalisierte Banken-Software über drei Jahre abgeschrieben werden kann und Steuerguthaben weiterhin zum Eigenkapital zählen dürfen.
Es dürfte wahrscheinlich Herbst werden, bis das Geschäft in der ersten Kammer, dem Ständerat, behandelt wird.
Es geht nicht nur um Regulierung, es geht um den Finanzplatz
Umso wichtiger wäre es, dass der Gesamtbundesrat Augenmass zeigt – und seine Finanzministerin einbremst.
Ein zweiter Fall wie die Credit Suisse soll verhindert werden. Gleichzeitig kann niemand ein Interesse daran haben, dass die UBS ihren Hauptsitz ins Ausland verlegt, weil sie in der Schweiz keine tragfähigen Rahmenbedingungen mehr vorfindet.
Die Too-big-to-fail-Vorlage ist damit weit mehr als ein technisches Regulierungsprojekt. Sie ist ein Lackmustest für die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.















