Wendelspiess Partners: Finma spricht mehrjährige Berufsverbote aus
Aufgrund von diversen Hinweisen eröffnete die Finma 2025 ein Enforcementverfahren gegen den Zürcher Vermögensverwalter Wendelspiess Partners und setzte eine Untersuchungsbeauftragte als Organ der Gesellschaft ein. Sie blockierte sämtliche Konten und Depots und untersagte den bisherigen Organen weitere Rechtshandlungen. Das Verfahren hat die Finma laut eigenen Angaben nun abgeschlossen.
Schwere Verstösse gegen die Verhaltensregeln
Die Untersuchung ergab unter anderem, dass der von Wendelspiess Partners verwaltete Fonds überwiegend in eine Investmentgesellschaft mit Sitz im Kanton Zug investierte sowie in Gesellschaften, die mit dieser verbunden waren. Zudem gewährte sie diesen Gesellschaften Kredite. Auch die Wendelspiess Partners selbst sowie mehrere ihrer Organe hielten Anteile am Fonds.
Die persönlichen Verflechtungen bargen Interessenkonflikte. Über diese wurde die Kundschaft nicht oder nur unzureichend informiert. Damit habe die Vermögensverwalter unter anderem «in schwerer Weise gegen seine Pflichten im Umgang mit Interessenkonflikten verstossen.»
Totalverlust droht
Darüber hinaus war der Fonds unzureichend diversifiziert, was zu einer massgeblichen Konzentration von Risiken führte. Aus Sicht der Finma wurden die über 400 Kunden der Wendelspiess Partners nicht ausreichend über die Risiken einer Investition in den Fonds informiert. Zugleich sei die Prüfung, ob eine Investition in den Fonds für ihre jeweiligen Kunden geeignet ist, gänzlich unterblieben.
Laut Finma investierte der Vermögensverwalter die Gelder eines Grossteils seiner Kunden vorwiegend in einen eigenen, «undiversifizierten und insgesamt hochriskanten Fonds mit zweifelhafter Werthaltigkeit». Dem Fonds, dessen verwaltetes Vermögen sich Ende 2024 auf über 83 Millionen Franken belief, droht laut Finma heute ein Totalverlust. Die Untersuchung zeigte, dass die Interessen der Kundinnen und Kunden systematisch eigenen Interessen untergeordnet wurden. Das Verhalten stellte insbesondere eine schwere Missachtung der Verhaltenspflichten gemäss Fidleg dar.
Noch nicht rechtskräftig
Ferner hatte Wendelspiess Partners der Finma im Rahmen ihres damaligen Bewilligungsverfahrens relevante Informationen vorenthalten, weswegen sie auch verschiedentlich ihre Auskunftspflicht gegenüber der Finma verletzt hatte.
Die Finma verhängt gegen zwei verantwortliche Personen mehrjährige Berufsverbote. Ausserdem wird der Wendelspiess Partners AG in Liquidation, die sich mittlerweile im Konkurs befindet, die Bewilligung als Vermögensverwalterin entzogen. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.















