Liechtenstein regelt Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Banken
Ein Memorandum of Understanding (MoU) regelt in Liechtenstein die standardisierte elektronische Übermittlung von Bankunterlagen und Transaktionsdaten. Darauf haben sich das Landgericht, die Landespolizei und der Liechtensteinische Bankenverband geeinigt, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Das MoU schaffe einheitliche Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Herausgabe und Beschlagnahmung elektronischer Bankunterlagen, heisst es weiter. Zentral sei dabei die sichere elektronische Datenübermittlung sowie die Bereitstellung von Konto- und Depottransaktionsdaten in einer strukturierten und elektronisch weiter verarbeitbaren Form. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Abläufe und eine effizientere Analyse von Transaktionsdaten.
Wichtiger Schritt für die Verbrechensbekämpfung
Das MoU sei ein wichtiger Schritt in der Zusammenarbeit und den gemeinsamen Bestrebungen zur Verbrechensbekämpfung, betont der Liechtensteinische Bankenverband. «Die Banken leisten damit einen weiteren konkreten Beitrag zu einer wirksamen Verbrechensbekämpfung», sagt deren Geschäftsführer Simon Tribelhorn. Es sei zugleich Ausdruck der guten und konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten.
«Mit dem MoU schaffen wir klare und praxistaugliche Standards für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Banken», sagt Andreas Schädler, Stellvertretender Polizeichef und Chef Kriminalpolizei. «Strukturierte Daten und klar definierte Prozesse ermöglichen es, umfangreiche Finanzinformationen effizienter auszuwerten und Ermittlungen zielgerichtet zu unterstützen.»















