Nationalbank macht mit dem neuen Liquiditätsdispositiv vorwärts
Nein, besonders prickelnde Spannung verheisst der erste Satz dieses am Donnerstag publizierten Communiqués nicht: «Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Rahmenbedingungen für die angekündigte Erweiterte Liquiditätsfazilität (ELF) zur Liquiditätsunterstützung für Banken mit Sitz in der Schweiz weiter konkretisiert.»
Und doch steht die Meldung im Zusammenhang mit der grössten Krise, die den Schweizer Finanzplatz in den letzten 15 Jahren erschüttert hat – dem Untergang der Credit Suisse (CS) –, und verdient daher durchaus Aufmerksamkeit.
Was sich hinter LGHS und LWS verbirgt
Als Reaktion auf das CS-Debakel hat die SNB nämlich eine «Ausweitung und Flexibilisierung des Dispositivs zur Liquiditätsunterstützung» in die Wege geleitet, wie es auf Seite 102 ihres Geschäftsberichts 2024 heisst. Die CS hatte nämlich zu wenige Sicherheiten vorbereitet gehabt, so dass ihr in der Krise das Collateral ausging, das eigentlich nötig war, um von der SNB Liquidität zu beziehen.
Deshalb hat die SNB die Initiative «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS) in die Wege geleitet, mit der expliziten Erwartung, dass die im Hypothekargeschäft aktiven Banken daran teilnehmen. «Je mehr Banken sich auf diese neue Möglichkeit zum Liquiditätsbezug vorbereiten, desto grösser sind die Handungsmöglichkeiten im Bedarfsfall», hält die SNB im Geschäftsbericht ihr Credo fest. Zweck der Übung ist es, die Resilienz des Bankensystems gegenüber Liquiditätsengpässen und damit die Finanzstabilität insgesamt zu stärken.
Heikle Abwägung im Einzelfall
Ausserdem kündigte die SNB bereits 2024 an, zusätzlich zur LGHS die bisher auf systemrelevante Banken beschränkte Liquidität gegen Wertschriften (LGWS) allen Banken anzubieten. Bei der LGWS sind die Qualitätskriterien an das Collateral weniger streng als im Repogeschäft, das der SNB dazu dient, ihre Geldpolitik am Geldmarkt umzusetzen.
Die EFL bildet die neue Fazilität, die den Bezug von LGHS und LGWS ermöglichen soll. Dabei wandelt die SNB auf einem schmalen Grat, wie in der Formulierung im Geschäftsbericht zum Ausdruck kommt. «Im Rahmen der ELF werden Banken bis zu einem bestimmten Betrag künftig Liquidität beziehen können, ohne dass ihre Solvenz durch die Finma bestätigt werden muss. Benötigt eine Bank hohe Beträge oder befindet sie sich in einer kritischen Lage, bleibt eine Solvenzbestätigung jedoch weiterhin notwendig. In solchen Situationen müssen oft auch begleitende Massnahmen durch die Bank und die Behörden getroffen werden, um die Bank zu stabilisieren.»
Die Eckwerte der neuen Fazilität
Und wie sieht nun die erfolgte Operationalisierung der ELF aus?
Die SNB habe für die ELF einen standardisierten und skalierbaren Prozess definiert, der bei Bedarf für teilnehmende Banken eine rasche Liquiditätsunterstützung gegen Sicherheiten ermögliche. «Bis Mitte 2026 wird der ELF-Prozess mit Pilotbanken sowie mit SIX Terravis und SIX SIS getestet. Anfang 2027 soll die ELF in den produktiven Betrieb gehen. Die ELF trägt zur Stabilität des Bankensystems bei», stellt die SNB in der Mitteilung fest und verweist auf folgende weiterführende Dokumente.
- Die Richtlinien für Liquiditätsunterstützung mit einem Überblick über das neue Liquiditätsdispositiv:
- das Merkblatt zur ELF mit Angaben zu den Vorbereitungen, den zugelassenen Gegenparteien und zur Berechnung der bankspezifischen ELF-Limite;
- die ELF-Teilnahmeerklärung, mit deren Unterzeichnung eine Bank die Vertragsdokumentation anerkennt und sich dazu verpflichtet, die Vorbereitungsarbeiten umzusetzen;
- die ELF-Bedingungen zu den Sicherheiten, die den Kreis der zugelassenen Sicherheiten und die Abschläge je für LGHS und LGWS definieren;
- die ELF-Bedingungen für Darlehensbezüge mit den Konditionen (Verzinsung, Laufzeit) für den Bezug von Darlehen.
Die Banken haben aber noch etwas Zeit, sich gründlich vorzubereiten. Die gesamte ELF-Dokumentation mit Verträgen und detaillierten Instruktionen werde den zugelassenen Banken voraussichtlich im Sommer 2026 zur Verfügung gestellt, kündigt die SNB an.















