Der Bankiervereinigung geht die UBS-Regulierung zu weit

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung zur Unterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus systemrelevanter Banken wird von der SBVg abgelehnt, wie es in einer am Montag veröffentlichen Stellungnahme heisst. Stattdessen fordert der Verband eine «verhältnismässige, zielgerichtete und international abgestimmte Regulierung».

Tragfähige Alternativen zur vorgeschlagenen Maximalvariante sollten sorgfältig geprüft werden, und es sollte eine Gesamtsicht auf alle geplanten Massnahmen erfolgen, um unnötige Belastungen für den Finanzplatz und die Realwirtschaft zu vermeiden. Ziel ist es, die Systemstabilität zu stärken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz zu sichern.

Keine regulatorischen Konzessionen statt höhere Kapitalanforderungen

Die Kapitalanforderungen in der Schweiz würden bereits heute zu den strengsten weltweit gehören, schreibt der Verband. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Credit Suisse-Krise primär das Resultat von Management, Kontroll- und Governance-Versagen gewesen sei und nicht von zu tiefen Kapitalanforderungen. Die Anforderungen an die Credit Suisse seien zudem durch weitreichende regulatorische Konzessionen über viele Jahre substanziell gesenkt worden. Es sei völlig ausreichend, solche Konzessionen künftig zu vermeiden, argumentiert der SBVg.

«In geopolitisch und wirtschaftlich angespannten Zeiten hat die Wettbewerbsfähigkeit eine noch grössere Bedeutung. Eine verhältnismässige, zielgerichtete und international abgestimmte Bankenregulierung ist deshalb besonders wichtig», sagt SBVg-Präsident Marcel Rohner.

Zwar würde die geplante Regulierung faktisch nur die UBS direkt betreffen. Der Verband warnt aber davor, dass diese Massnahme weitreichende Folgen hätte. «Sie würde zu höheren Kosten und möglichen Einschränkungen bei internationalen und nationalen Bankdienstleistungen führen und das Auslandsgeschäft für Banken in der Schweiz verteuern. Dadurch entstünde ein struktureller Standortnachteil, der nicht nur international tätige Banken betrifft, sondern den gesamten Finanzplatz schwächt und die Schweizer Realwirtschaft belastet.»

Tragfähige Alternativen prüfen

Insbesondere der Plan, dass für die Eigenmittelunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften ausschliesslich hartes Kernkapital (CET1) zuzulassen werden soll, wird vom SBVg kritisiert. Damit gehe der Bundesrat deutlich über seinen eigenen Vorschlag aus dem Jahr 2024 hinaus und widerspreche sowohl den Basler Standards als auch der internationalen Praxis.

Nach heutigem Recht gelten sowohl CET1 als auch AT1 als Kapital, das Verluste absorbieren kann. «Der geplante Ausschluss von AT1 ist daher sachlich nicht nachvollziehbar», heisst es weiter.

«Eine verantwortungsvolle Regulierung setzt eine umfassende Analyse aller Massnahmen und ihrer Wechselwirkungen voraus,» sagt SBVg-CEO Roman Studer. «Nur mit einer Gesamtsicht lassen sich Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und unnötige Belastungen vermeiden.»

Rufe nach Abschwächung werden lauter

Bereits am Wochenende hatte es verschiedene kritische Stimmen zu dem Plänen des Bundesrates gegeben. So etwa von der SVP, der FDP und der Mitte. Auch die Vorstände der Konferenzen der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) und der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) pochen auf einen attraktiven Finanzplatz und auf Augenmass. In die gleiche Kerbe schlugen die Kantone Zürich und Genf.

Am Montag hat nun auch Economiesuisse vor zu strengen Eigenmittelanforderungen für die UBS gewarnt. Die Schweiz dürfe sich keinen erneuten Swiss Finish leisten, heisst es dort.