Bundesrat prüft, wie er den Kapitalmarkt fördern könnte

Wer erinnert sich noch daran? Nachdem der US-Präsident am «Liberation Day» Anfang April 2025 einen Einfuhrzoll für Schweizer Produkte von 31 Prozent verkündete hatte, kündigte der Bundesrat im August 2025 an, angesichts «der jüngsten Veränderungen im  internationalen Umfeld» seine Bemühungen um eine Steigerung der Standortattraktivität zu intensivieren.

Ein Kernpunkt war die Entlastung der Unternehmen – die Landesregierung beauftragte die Departemente, Vorschläge dazu mit Blick auf bestehende Regulierungen, aber auch auf in in Angriff genommene Projekte zügig zu prüfen. Im November verabschiedete der Bundesrat dazu ein Paket aus 28 Massnahmen (für die Umsetzung weiterer 32 Massnahmen benötigten die Departemente sein Plazet nicht). Für den Finanzsektor war bei diesem thematischen Potpourri gemäss Lesart von finews allerdings kaum etwas dabei, abgesehen von den Brosamen einer Reduktion der Anforderungen bei der Analyse naturbezogener Finanzrisiken durch die Finma und der temporären Aussetzung der maschinenlesbaren Berichtspflicht über Klimabelange.

Entlastung ohne den Finanzsektor

Damals kündigte der Bundesrat zudem Bereichsstudien an, mit denen er jährlich ausgewählte ganze Regulierungsbereiche gezielt auf Entlastungspotenziale untersucht werden sollten. Die vier dafür auserkorenen Bereiche betrafen aber keine Finanzplatzthemen.

Mitte Mai hat der Bundesrat nun im Rahmen des Unternehmensentlastungsgesetzes die Themen für die «Bereichsstudien 2026» festgelegt. Das 2024 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet den Bundesrat, jährlich drei bis fünf Themen für solche Studien festzulegen. Im Fokus stehen diesmal Vereinfachungen für Unternehmen bei der Anwendung von Freihandelsabkommen, in der Klimaregulierung, im Datenschutz, im Spielzeughandel – und in der «Kapitalmarktförderung».

Was heisst «Kapitalmarktförderung»?

Hat die Behörde jetzt doch noch ihr Herz für den Finanzsektor entdeckt? Die Aussicht auf eine «Kapitalmarktförderung» dürfte jedenfalls auch die Herzen der Akteure auf dem Schweizer Finanzplatz höher schlagen lassen.

finews wollte wissen, was konkret hinter dem Begriff steckt und platzierte in Bundesbern eine entsprechende Antwort.

Die Antwort des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) darauf im Wortlaut: «Die Studie soll eine Standortbestimmung des Schweizer Kapitalmarkts vornehmen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen, damit der Markt die Allokation von Kapital für die Schweizer Volkswirtschaft bestmöglich vornimmt. Es geht um eine breite Analyse, welche die Finanzierung von Unternehmen über den Kapitalmarkt (die Nachfrageseite) umfasst, wie auch Investoren inkl. Haushalte (die Angebotsseite) und Intermediäre. Mögliche Massnahmen zur Förderung des Kapitalmarkts ergeben sich aus der Analyse und stehen dementsprechend noch nicht fest.»

Ein Anfang, aber leider nicht mehr

Wer also darauf gehofft hatte, dass auch der Finanzplatz bald einmal regulatorisch oder administrativ entlastet wird, hat sich zu früh gefreut. Immerhin scheint auch dem Bundesrat nicht entgangen zu sein, dass der Finanzmarkt für die Unternehmen der Realwirtschaft zentrale Dienstleistungen erbringt und entsprechend ebenfalls grundsätzlich förderungs- bzw. entlastungswürdig sein könnte.

Die Ergebnisse der nun in Auftrag gegebenen Studien sollen im kommenden Jahr vorliegen. «Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen und die Umsetzung möglicher Entlastungsmassnahmen entscheiden», heisst es in entsprechenden Medienmitteilung.

Viele Entlastungsmöglichkeiten mit hohem Nutzen liegen auf der Hand

Natürlich ist es richtig, Vor- und Nachteile von Entlastungsmassnahmen gründlich zu prüfen. Allerdings bestünde bei der Regulierung und Besteuerung des Kapitalmarkts sowie des Finanzplatzes durchaus erhebliches Potenzial für viele Vereinfachungen, das sich bereits heute heben liesse, weil schon lange klar ist, dass der Nutzen eindeutig höher wäre als die Kosten. Ob das im Rahmen der nach dem Zollhammer versprochenen Entlastungsmassnahmen  oder nach dem Prozedere des Unternehmensentlastungsgesetzes geschieht, ist eigentlich einerlei. Letztlich kämen solche Entlastungen zudem auch meist der Realwirtschaft zugute.

Wichtig ist, dass der Bundesrat nicht einfach immer neue Studien in Auftrag gibt (notabene: der Schweizer Kapitalmarkt ist keine unerforschte Terra incognita), sondern bald Nägel mit Köpfen macht; schliesslich stehen Banken und Versicherungen oft im genauso scharfen internationalen Wettbewerb wie exportierende Industrieunternehmen.