Wegzug der UBS: Fragen und Antworten

«Für Grossunternehmen ist die Standortfrage nie endgültig entschieden», kommentierte finews, als sich vergangene Woche Fusions- und Übernahmegerüchte rund um die UBS entzündeten. Und: «Für den Wirtschaftsstandort Schweiz wäre eine Fusion verheerend. Kredite für KMU? Hypothekargeschäft? Dienstleistungen für andere Schweizer Banken? Davon lässt ein internationaler Investor lieber die Finger. Sein Interesse gilt einzig und allein dem Vermögensverwaltungsgeschäft.»

In der Zwischenzeit haben wir mit zahlreichen Bankenkennern innerhalb und ausserhalb der Grossbank, mit Wirtschaftsjuristen und Behördenvertretern gesprochen sowie die Unterlagen von Bund und UBS ausgewertet:

1. Wie ernst sind die Gerüchte zu nehmen?

Sehr ernst. Der Verwaltungsrat ist dem Interesse der Gesellschaft verpflichtet, und dazu gehört auch das Interesse der Aktionäre an der  Bewertung ihrer Aktien an der Börse. Was sich diese wünschen, zeigt der Aktienkurs: Am 23. September entschied der Ständerat, dass die UBS ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen soll. Im Umfeld dieses Entscheids brach der Kurs deutlich ein. Als die Übernahmegerüchte aufkamen, erholte er sich wieder etwas.

Auch für Management und Verwaltungsrat hätte es Folgen, wenn die UBS mehr als 15 Milliarden Dollar an neuem Eigenkapital aufbauen müsste: Der Kapitalaufbau würde genau jene Kennzahlen belasten, an denen ein Teil der variablen Vergütung gemessen wird. Insofern kann man sagen, dass die Interessen der Aktionäre und des Managements an einem Verkauf gleichgerichtet sind, sollte sich der Ständerat mit seinem Entscheid durchsetzen.

2. Warum scheuen die Aktionäre die Verschärfung?

Heute muss die UBS ihre Auslandsbeteiligungen zu 45 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen. Der Ständerat will diesen Wert verdoppeln, mit einer Übergangsfrist von sieben Jahren. Die UBS beziffert den zusätzlichen Kapitalbedarf auf rund 16 Milliarden Dollar, das ist etwa das Doppelte ihres Gewinns von 2025.

Der Bund rechnet anders. Laut Botschaft des Bundesrats beträgt die effektive Kapitallücke im Stammhaus rund 9 Milliarden Dollar, gerechnet für die strengere 100-Prozent-Variante des Bundesrats und unter Berücksichtigung der geplanten Ausschüttungen. Zudem verfügte das Stammhaus Ende 2025 über Ausschüttungsreserven von ebenfalls 9 Milliarden Dollar. Würden diese nicht an die Gruppe weitergereicht, wären die Anforderungen laut Bundesrat bereits erfüllt.

Unabhängig von der genauen Zahl gilt: Der Aufbau geht zulasten der Aktienrückkäufe, die die UBS ausdrücklich an die Entwicklung der Gesetzgebung knüpft. Schwerer wiegt die dauerhafte Wirkung. Das zusätzliche Kapital ist gebunden und wirft weniger ab, als die Aktionäre von ihrem Geld erwarten. Und jedes Wachstum im Ausland müsste das Stammhaus künftig mit zusätzlichem Kernkapital finanzieren. Die Auslandstöchter der UBS in den USA und in Europa wären damit dauerhaft im Nachteil gegenüber ihren Konkurrenten.

3. Haben die Aktionäre kein patriotisches Herz?

Nur 20,8 Prozent des Aktienkapitals der UBS sind nachweislich in der Schweiz registriert, davon 8,2 Prozent bei Privatpersonen und 12,5 Prozent bei Firmen und Institutionen. 57,7 Prozent der Aktien sind gar nicht im Aktienregister eingetragen, ihre Herkunft ist unbekannt. Zu den grössten gemeldeten Aktionären gehören laut Bloomberg der US-Vermögensverwalter Vanguard mit 6,01 Prozent, die Norges Bank mit 3,01 Prozent und Blackrock mit 2,39 Prozent.

Die UBS konkurriert um das Kapital internationaler Investoren, und diese vergleichen sie mit Banken, die keine vergleichbaren Auflagen kennen. Und bei einem Übernahmeangebot zählt jede Aktie, ob registriert oder nicht.

4. Welche Optionen hat der Verwaltungsrat konkret?

Will sich die UBS der neuen Regel für die Auslandstöchter entziehen, hat sie theoretisch drei Möglichkeiten: die Verlegung der Konzernobergesellschaft UBS Group AG ins Ausland, eine Fusion mit einer ausländischen Bank oder die Übernahme durch eine ausländische Bank. In allen drei Fällen würden die Schweizer Bankgesellschaften der UBS zu ausländisch beherrschten Banken. Dafür braucht es eine Zusatzbewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gemäss Artikel 3ter des Bankengesetzes, wie das Finanzportal Tippinpoint am Donnerstag darlegte.

Den Schweizer Regeln für systemrelevante Banken entginge die UBS Switzerland AG damit nicht. Sie bliebe eine Schweizer Bank unter Schweizer Aufsicht. Wegfallen würde vor allem die Unterlegungsregel für die Auslandstöchter, weil diese nicht mehr unter einem Schweizer Stammhaus stünden.

Eine reine Sitzverlegung wäre aufwendig: Sie braucht die Zustimmung der Generalversammlung, eine neue Heimataufsicht im Ausland und hätte erhebliche steuerliche Folgen. Eine Übernahme durch eine ausländische Bank wäre demgegenüber der direktere Weg.

Verbieten könnte die Finma eine Übernahme kaum. Ihre Kriterien sind aufsichtsrechtlicher Natur, standortpolitische Gründe sieht das Bankengesetz nicht vor. Ihr Hebel läge in den Bedingungen, etwa zur Kapitalisierung der Schweizer Einheit, zur Weiterführung der systemrelevanten Funktionen oder zur Abwicklungsplanung.

Bei einer Übernahme durch eine US-Bank käme eine aussenpolitische Dimension hinzu, die den Spielraum der Finma einschränken dürfte. Anders gesagt: Sollte eine grosse US-Bank einen formellen Tender Offer für die UBS abgeben, wird die US-Regierung diesem Wunsch diplomatischen Nachdruck verleihen. 

5. Gibt es überhaupt ernsthafte Interessenten?

In Medienberichten war von «mindestens acht» internationalen Interessenten die Rede. Am häufigsten fällt der Name Morgan Stanley. Auf dem Papier wäre das eine Traumhochzeit: Morgan Stanley ist mit rund 7,35 Billionen Dollar Kundenvermögen die Nummer 1 im Wealth Management, die UBS folgt mit 4,66 Billionen. Morgan Stanleys Schwäche liegt ausserhalb der USA, und genau dort ist die UBS stark.

Hinzu kommt, dass das US-Geschäft der am wenigsten rentable Teil des UBS-Wealth-Managements ist. Das Kosten-Ertrags-Verhältnis lag im zweiten Quartal 2026 in der Region Americas bei 84 Prozent, in Asien bei 55 Prozent. Für einen Käufer wäre also vor allem das internationale Geschäft interessant, von dem ein grosser Teil über die Schweizer Einheit gebucht wird.

Trotz allem Reiz auf dem Papier gibt es auch Fragezeichen: Lässt sich die unterschiedliche Wealth-Management-Kultur aus den USA mit jener in Europa und Asien wirklich profitabel in einem einzigen Konzern verbinden? Wie würde die Kundschaft reagieren, die bislang ihr Vermögen aus Gründen geopolitischer Diversifikation teilweise bei amerikanischen Banken und bei der UBS hält?

6. Was würde eine Übernahme für die UBS in der Schweiz bedeuten?

Die UBS Switzerland AG würde zur Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank. Sie könnte mit eigener Banklizenz weiter operieren, und das in der Schweiz gebuchte Wealth Management könnte von hier aus weiter betrieben werden. 

Das Personal & Corporate Banking, also das Privat- und Firmenkundengeschäft in der Schweiz, dürfte kaum in die Strategie eines amerikanischen Vermögensverwaltungshauses passen. Es ist kapitalintensiv, wenig wachstumsstark, stark reguliert und politisch exponiert. Ein Käufer würde es vermutlich abspalten oder verkaufen.

Diese neue «Swiss Bank» wäre nach Schätzungen von finews mit einer Bilanzsumme von 350 bis 400 Milliarden Franken immer noch die grösste Inlandbank der Schweiz, grösser als Raiffeisen (323 Milliarden) oder die Zürcher Kantonalbank (206 Milliarden). International wäre sie aber ein Zwerg: Mit ungefähr Platz 30 in Europa läge sie auf der Höhe der belgischen KBC. Die UBS als Ganzes steht heute auf Platz 9.

Die neue «Swiss Bank» bliebe systemrelevant und müsste ihre Anforderungen an Kapital und Verlustabsorption selbst erfüllen. Investment Banking und Asset Management würden voraussichtlich beim neuen Eigentümer angesiedelt. Für grössere Schweizer Unternehmen würde damit das Angebot an Krediten und Kapitalmarktdienstleistungen aus einer Hand kleiner. Das Kreditangebot würde wohl allgemein zurückgehen.

7. Was hiesse das für die anderen Schweizer Banken?

Hier liegt ein wenig beachtetes Risiko. Gemäss UBS bedient sie im Geschäft mit Finanzinstituten eine breite Palette von Schweizer Banken, von Regional- und Kantonalbanken bis zu Privatbanken. Gefragt seien vor allem Zahlungsverkehr, internationale Abwicklung, Verwahrung und der Zugang zu Handelsplattformen. Nach eigenen Angaben betreut die UBS rund 80 Prozent der Banken in der Schweiz und ist die grösste Clearerin des Frankens. Zahlen zu Volumen nennt sie nicht und auch die SNB wimmelt ab: «Welche Korrespondenzbank eine Schweizer Bank für ihre US-Dollar Zahlungen benutzt, ist ein geschäftspolitischer Entscheid.»

Besonders heikel ist der Dollar-Zahlungsverkehr. Laut der Liste der Federal Reserve ist die UBS die einzige Bank mit Sitz in der Schweiz, die über ihre US-Einheiten direkt an das Zahlungssystem der Fed angeschlossen ist. Alle anderen Schweizer Banken wickeln ihre Dollar-Zahlungen über Korrespondenzbanken ab, viele davon über die UBS. 

Morgan Stanley ist in diesem Geschäft kaum tätig. Die Leistungen für andere Banken landeten bei einer Übernahme deshalb eher in der abgespaltenen «Swiss Bank». Diese hätte selbst keinen direkten Zugang zur Fed und wäre ihrerseits auf eine amerikanische Korrespondenzbank angewiesen.

Ob diese Leistungen durch den Schweizer Notfallplan geschützt sind, ist offen. Die UBS verweist darauf, dass die UBS Switzerland AG inklusive der dort angesiedelten systemrelevanten Funktionen selbst bei einer Insolvenz des restlichen Konzerns weitergeführt werden könne. Über welche rechtlichen Einheiten die Leistungen für andere Banken erbracht werden, lässt sie offen. Bei der Verwahrung ausländischer Wertschriften gäbe es mit SIX SIS eine Schweizer Alternative, beim Dollar-Zahlungsverkehr nicht.

8. Was würde das für den Finanzplatz Schweiz bedeuten?

Uns ist kein Finanzplatz bekannt, der seine einzige international tätige Grossbank verloren hat. Die Niederlande verloren 2007 mit ABN AMRO eine ihrer drei Grossbanken, behielten aber mit ING eine global tätige Bank in Amsterdam. Schweden musste 2018 zusehen, wie Nordea ihren Hauptsitz nach Helsinki verlegte, unter anderem wegen der regulatorischen Kosten in Schweden. Die Schweiz hat seit dem Untergang der Credit Suisse keinen solchen Puffer mehr.

Das in der Schweiz gebuchte Wealth Management der UBS trägt weit über die Bank hinaus: Es liefert Volumen für die Infrastruktur der SIX, Platzierungskraft am Franken-Kapitalmarkt und die Grundlage für die Leistungen an andere Banken. Entscheidend ist deshalb weniger der Eigentümer als der Buchungsort. Ein Konzern mit Sitz in New York würde neue Kunden dort buchen, wo es für ihn am günstigsten ist.

9. Haben die Behörden das Szenario eines Weggangs der UBS geprüft?

Nein. Die Regulierungsfolgenabschätzung des Eidgenössischen Finanzdepartements zur Änderung des Bankengesetzes beziffert zwar, welchen Schaden eine Krise der UBS dem grenzüberschreitenden Wealth Management zufügen würde: 14,4 Milliarden Franken Wertschöpfung, 73'857 Vollzeitstellen und 1,8 Milliarden Franken Steuern pro Jahr. Welchen Schaden ein Wegzug oder Verkauf der UBS anrichten würde, untersucht sie nicht. Die Schätzungen klammern Management-Entscheidungen und Strukturanpassungen ausdrücklich aus.

In der Botschaft des Bundesrats zur Gesetzesänderung heisst es zudem, mögliche Reaktionen von Eignern und Management würden weder antizipiert noch kommentiert.Die Schweizerische Nationalbank verwies auf die Frage von finews, ob sie die Folgen einer Abwanderung der UBS untersucht habe, auf genau diese Botschaft. «Die Analysen der SNB zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Regulierung auf die UBS sind darin eingeflossen.»

Für einen hypothetischen Krisenfall plant die Finma selbst mit einem Verkauf der UBS. Laut Geschäftsbericht der UBS soll die neue alternative Abwicklungsstrategie unter anderem die Option eines erzwungenen Verkaufs des gesamten Konzerns enthalten.

Paradox: Einen freiwilligen Verkauf als Folge der neuen Regeln hat bei den Behörden, soweit bekannt, hingegen niemand durchgerechnet, obwohl diese Option schon vor einem Jahr durch die UBS selbst ventiliert wurde (finews berichtete).

Der Nationalrat wird die Vorlage frühestens in der Wintersession behandeln.