Lex UBS: Bezahlt Zürich die Zeche mit Tausenden Jobs?
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie wenig Kredit die Schweizer Banken mittlerweile in Bundesbern geniessen, dann genügt ein Blick auf die Debatte über die Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken im Ständerat.
Mit 33 zu 10 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschloss die Kleine Kammer als Erstrat am Mittwoch, dass die UBS ihre Auslandtöchter zu 90 Prozent mit hartem Eigenkapital unterlegen muss; finews berichtete darüber.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat damit letztlich mehr erreicht, als zwischenzeitlich zu erwarten war. Die vorberatende Wirtschaftskommission WAK-S hatte noch eine deutlich moderatere Lösung vorgeschlagen: 50 Prozent hartes Kernkapital und 50 Prozent zusätzliches Kernkapital in Form von AT1-Instrumenten.
Eine zunehmend vergiftete Debatte
Der Ständerat bezeichnet sich gerne als Chambre de Réflexion. Davon war in den vergangenen Wochen und Monaten indes nicht viel zu spüren.
Die Auseinandersetzung über die künftige Regulierung der UBS wurde zunehmend scharf und bisweilen gehässig geführt. Bezeichnend dafür war die Aussage von WAK-S-Präsident Erich Ettlin (Mitte): «Wer sich für die Interessen des Finanzplatzes und damit auch der UBS engagiert, wird politisch und medial als korrupt, bösartig oder unfähig dargestellt.»
Auch Keller-Sutter trug zur Zuspitzung bei. In ihrem Votum stellte sie die Frage, ob zusätzliches Kapital zur Stärkung des Schweizer Stammhauses eingesetzt werde – oder «zugunsten der Aktionäre in Form von Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufen».
Solches Gebaren wird der Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes nur bedingt gerecht. Denn es geht nicht allein um die UBS. Es geht auch um Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Wertschöpfung und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes.
Die Frage nach dem richtigen Mass
Im Ständerat stand dagegen vor allem ein Argument im Vordergrund: Sicherheit und die Lehren aus dem Untergang der Credit Suisse. «Die UBS profitiert heute von einer faktischen Staatsgarantie, also von einer Subvention des Steuerzahlers», sagte die Bundesrätin.
Dass nach den Erfahrungen mit Credit Suisse 2023 Handlungsbedarf besteht, lässt sich schwer bestreiten. Ebenso legitim ist das politische Ziel, die Wahrscheinlichkeit einer erneuten staatlichen Rettungsaktion zu reduzieren. Doch damit ist die Frage nach dem richtigen Mass der Regulierung noch nicht beantwortet. Zur Erinnerung: Auch die nach der Rettung der UBS 2008 mit grossem Aufwand eingeführte Too-big-to-fail-Regulierung hat bekanntlich den Untergang der Credit Suisse nicht verhindert.
Sicherheit hat einen Preis
Die 90-Prozent-Lösung wird die Kapitalbindung der UBS erhöhen und insbesondere das internationale Geschäft verteuern. Selbst Keller-Sutter räumte dies im Ständerat ein: Das Wachstum im US-Investmentbanking werde dadurch teurer.
Genau hier beginnt die wirtschaftspolitische Abwägung, die in der Debatte zu kurz kam.
Eine Bank wird höhere Kapitalkosten nicht einfach ignorieren. Sie wird ihre Renditeziele überprüfen, Geschäftsfelder neu beurteilen, Preise anpassen, Investitionen hinterfragen und Kosten senken. Wo diese Anpassungen letztlich stattfinden, ist offen. Der Bundesrat argumentiert, dass die neuen Vorschriften gezielt die Auslandstöchter betreffen und deshalb das Schweizer Geschäft nicht belastet werden müsse.
Darauf verlassen sollte man sich jedoch nicht. Die UBS führt einen globalen Konzern. Verschlechtert sich die Rentabilität einzelner Aktivitäten, wird das Management zwangsläufig prüfen, wo Kapital und Personal am effizientesten eingesetzt werden können. Für einen Finanzplatz mit hohen Löhnen und Kosten wie die Schweiz ist das keine belanglose Frage.
Was passiert mit den Arbeitsplätzen?
Damit rückt ein Thema ins Zentrum, über das bislang erstaunlich wenig gesprochen wurde: die Beschäftigung. Auf dem Finanzplatz kursiert bereits die Zahl von bis zu 10’000 Stellen, die im Zuge einer deutlich strengeren Regulierung gefährdet sein oder ins Ausland verlagert werden könnten. Besonders exponiert ist der Finanzplatz Zürich.
Man sollte die Zahl nicht für bare Münze nehmen, sondern als Warnsignal dafür, welche Befürchtungen die Regulierung inzwischen auslöst.
Die UBS hat bei der Integration der Credit Suisse bislang gezeigt, dass sie sich ihrer besonderen Stellung in der Schweizer Volkswirtschaft bewusst ist. Dennoch wäre es naiv anzunehmen, eine erhebliche Verteuerung von Kapital und internationalem Geschäft werde keinerlei Auswirkungen auf Kostenstrukturen und Personalbestand haben.
Korrektur ist noch möglich
Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Schweiz braucht beides.
Der Ständerat hat sich nun für eine sehr weitgehende Verschärfung entschieden. Bemerkenswert ist dabei, dass auch zahlreiche bürgerliche Parlamentarier diesen Weg mittragen – darunter Vertreter jener Parteien, die ansonsten besonders stark auf internationale Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Eigenverantwortung pochen.
Besonders hervorzuheben gilt es da die FDP, deren Vertreter jahrelang die Geschicke auf dem Schweizer Bankenplatz mitprägten und das Führungspersonal stellten. Die Vermutung, dass für etliche FDP-Ständeräte das Argument entscheidend war, ihrer Bundesrätin den Rücken zu stärken, liegt nahe.
Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Noch gibt es noch die Möglichkeit einer Korrektur.












