Mit einem Leitfaden will die Bankiervereinigung ihren Mitgliedern den Umgang mit Krypto-Startups vereinfachen. Bei manchen dieser Firmen ist allerdings erhöhte Vorsicht geboten.

Startups im Bereich Blockchain fällt es in der Schweiz nicht immer leicht, ein Firmenkonto zu eröffnen. Dies soll sich nach dem Willen der Bankiervereinigung nun ändern.

Die Interessenvertretung der Bankbranche in der Schweiz will mit einem Leitfaden, erstellt auf der Basis der Standesregeln zur Sorgfaltspflicht, die im Umgang mit Blockchain-Startups verbundenen Risiken für die Banken reduzieren, wie sie am Freitag in einer Pressemitteilung schrieb.

Die Unternehmen werden dabei in zwei Kategorien unterteilt. Völlig unproblematisch und laut Bankiervereinigung zu behandeln wie alle anderen Unternehmen, sind Startups, welche lediglich die Blockchain-Technologie nutzen.

ICO als besonderes Risiko

Besondere Vorsicht ist hingegen bei sogenannten «Initial Coin Offerings» geboten. Erst recht, wenn dabei als Bezahlung für die neu ausgegebenen Token andere Krypto-Währungen akzeptiert werden.

In diesem Fall sollen «höhere und zusätzliche Anforderungen» gestellt werden, heisst es im Communiqué. Der Leitfaden empfiehlt, bei der Annahme von Alternativwährungen Schweizer Standards bezüglich Mittelherkunft und Geldwäschereiprävention einzuhalten.

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