Initial Coin Offerings waren in der Schweiz bislang kaum reguliert. Nun hat die Finanzmarktaufsicht dargelegt, wann sie aufsichtsrechtlich für diese Art von Kapitalaufnahme verantwortlich ist.

Über 4,6 Milliarden Dollar haben verschiedene Startups im vergangenen Jahr mit Initial Coin Offerings (ICO) eingenommen. Dabei handelt es sich um eine Form der Kapitalaufnahme, bei der Investoren im Gegenzug sogenannte Tokens erhalten.

Die lockere Regulierung in der Schweiz sowie ein kräftiges Standort-Marketing haben dabei zahlreiche ausländische Startups angelockt. Nicht alle ICO sind rund verlaufen: Die Macher des Blockchain-Projektes Tezos sehen sich mit Sammelklagen wegen Anlagebetrug konfrontiert, nachdem es nicht zur vorgesehenen Auszahlung des Tezzie-Token gekommen ist.

Drei Klassen von Token und ICO

Um Problemen mit Geldwäscherei vorzubeugen, haben sich viele Startups einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen oder bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) eine Unterstellungsanfrage platziert.

Die Finma hat nun am Freitag eine Wegleitung publiziert, wie sie in Zukunft mit ICO umgehen wird. Der Ansatz ist pragmatisch: Die Finma unterteilt die Token in drei Klassen: Zahlungs-Token, die sie mit reinen Kryptowährungen gleichsetzt; Nutzungs-Token, die einen Zugang zu einer Dienstleistung vermitteln; und Anlage-Token, welche Anteile an Realwerten repräsentieren.

Nicht alle Token sind Effekten

Auf Basis dieser Einteilung will die Finma ihre aufsichtsrechtliche Beurteilung bezüglich Geldwäscherei und Effektenhandel handhaben. In einem dezentral organisierten System auf Basis der Blockchain, in dem sich Vermögenswerte anonym übertragen lassen, sind Geldwäschereirisiken besonders hoch, wie die Finma schreibt.

Demnach sieht die Finma bei Zahlungs-ICO eine Unterstellung unter die Geldwäschereibestimmungen als gegeben an. Jedoch wird sie diese Token nicht als Effekten behandeln. Dies gilt auch für Nutzungs-ICO, sofern die entsprechenden Token keine wirtschaftliche Funktion als Anlage erfüllen. Anlage-Token sind gemäss Finma hingegen Effekten mit den entsprechenden finanzmarktrechtlichen Konsequenzen im Hinblick auf den Handel.

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