Die Finanzaufsicht entdeckt ein neues Betätigungsfeld. Diesmal geht es um klimabezogene Finanzrisiken und den Kundenschutz bei Nachhaltigkeit.

Die Schweizer Finanzbranche darf sich auf neue Bürokratie gefasst machen. Wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) am Mittwoch in einer Medieninformation bekanntgab, will sie in ihre Kontrolltätigkeit künftig die klimabezogenen Finanzrisiken einbeziehen.

Die Finma passte daher die Offenlegungsregeln zu klimabezogenen Finanzrisiken an. Sie orientiert sich dabei an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), einem internationalen Referenzrahmen.

Gültig ab 2022

Die Aufsichtsbehörde integriere nunmehr klimabezogene Finanzrisiken in einer strategischen, proportionalen und risikobasierten Art und Weise in ihre Aufsichtstätigkeit, hiess es weiter. Die Beamten entwickelten derzeit Konzepte zur Aufsicht über das Klimarisiko-Management von Banken und Versicherungsunternehmen, die dann ab 2022 stufenweise und proportional eingesetzt würden.

Zudem will die Behörde den Dialog mit den grössten Beaufsichtigten darüber, wie sie ihre klimabezogenen Finanzrisiken managen und wie sie die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken im Schweizer Finanzsektor identifizieren und erfassen, hiess es weiter.

Ausserdem befasst sich die Aufsicht auch mit quantitativen Methoden zur Messung klimabezogener Finanzrisiken. Ein entsprechendes Pilotprojekt der Behörde und der Schweizerischen Nationalbank SNB steht kurz vor dem Abschluss.

Viel Messen und Analysieren

Das Projekt verfolgt das Ziel, die Risikokonzentrationen der grossen systemrelevanten Schweizer Banken gegenüber Sektoren, die erhöhten Transitionsrisiken ausgesetzt sind, zu identifizieren und zu messen.

Doch dabei allein bleibt es nicht. Denn die Finma wacht ja auch über den Schutz der Anleger. Sie werden bezüglich Klima künftig ebenfalls stärker als bisher geschützt. «Aufgrund ihres strategischen Ziels, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Finanzplatzes zu leisten, stehen für die Finma im Bereich der Nachhaltigkeit auch der Schutz der Anleger- und Kundschaft im Vordergrund», hiess es.

Kundenschutz beim «Greenwashing»

Dabei gehe es insbesondere um die Prävention und Bekämpfung von «Greenwashing», worüber auch finews.ch bereits berichtete.

Falls Finanzinstitute also die Attribute wie nachhaltig, grün oder ESG verwenden, schauen die Beamten künftig genauer hin, denn für Investoren können Nachhaltigkeitseigenschaften ein wesentliches Kriterium für den Anlageentscheid darstellen. Künftig legt die Finma daher etwa bei der kollektiven Kapitalanlage während Genehmigungs- und Aufsichtsprozessen ein besonderes Augenmerk auf die Ausführungen zu den beworbenen Nachhaltigkeitseigenschaften.

Kein Ende der Fahnenstange

Die Behörde will darauf achten, dass Ökokriterien angemessen offengelegt werden und prüft, dass die Investoren nicht über nachhaltige Eigenschaften getäuscht werden.

Dabei wird es aber gegebenenfalls nicht bleiben. Gestützt auf ihre Erfahrungen aus der Aufsicht und ihren prinzipienbasierten Ansatz wird die Finma ihre Erwartungen an das Management klimabezogener Finanzrisiken bei Beaufsichtigten bei Bedarf weiter ausführen, mahnte der Regulator schon mal vor weiterer Regulierung.