SNB wehrt sich gegen Vorwürfe der USA

Die Schweiz findet sich seit gestern einmal mehr auf der «Monitoring List» des US-Finanzministeriums wieder. Die Nationalbank bestreitet die Vorwürfe und will an ihrem Kurs festhalten, wenn nötig auch mit Interventionen am Währungsmarkt den Franken-Kurs zu steuern.

Die Vorwürfe sind nicht neu. «Neun Volkswirtschaften stehen auf der «Überwachungsliste» des Finanzministeriums für wichtige Handelspartner, deren Währungspraktiken und makroökonomische Politiken besondere Aufmerksamkeit verdienen: China, Japan, Korea, Taiwan, Singapur, Vietnam, Deutschland, Irland und die Schweiz», teilt das US-Treasury unter Finanzminister Scott Bessent am Donnerstagabend mit.

Neu auf der Liste ist neben der Schweiz auch Irland. Die neun Länder auf der Liste würden einen grossen Handelsüberschuss mit den USA vorweisen, heisst es weiter.

Die Trump-Administration habe den Handelspartnern zu verstehen gegeben, dass makroökonomische Massnahmen, die Anreize für unausgewogene Handelsbeziehungen mit den USA schaffen, nicht länger akzeptiert werden. Heisst es weiter. Man werde die Analyse von Währungspraktiken weiter verstärken und die Konsequenzen jeglicher Manipulationen verschärfen.

Währungspolitik richtet sich nach den Bedürfnissen der Schweiz

«Die SNB betreibt keine Manipulation des Schweizer Frankens», hiess es in einem Statement der Notenbank. Ziel sei es weder, Handelsbilanzanpassungen zu verhindern, noch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Die Währungspolitik richte sich nach den Bedürfnissen der Schweiz.

Gemeinsam mit den Schweizer Behörden stehe man im Austausch mit den US-Behörden, um die wirtschaftliche Lage und Geldpolitik der Schweiz zu erläutern. Man begrüsse die laufenden Gespräche im Rahmen des «makroökonomischen Dialogs».

Das Hauptinstrument der SNB sei der Leitzins. Devisenmarktinterventionen könnten jedoch in bestimmten Situationen notwendig sein, um «angemessene monetäre Bedingungen sicherzustellen». Die SNB verfolge kein Wechselkursziel, sondern richte sich am gesetzlichen Auftrag zur Gewährleistung der Preisstabilität aus.