Die Credit Suisse wird Altlasten aus dem Hypothekarkredit-Geschäft nicht los. Nach einem verlorenen Berufungsverfahren muss sie nun die Klingen mit dem New Yorker Staatsanwalt kreuzen.

Es war in den vergangenen Jahren ein oft gesehenes Duell: Bank X gegen den New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman. Auch die Credit Suisse (CS) bekam die Schärfe Schneidermans schon zu spüren.

Vor gut einem Jahr bezahlte sie in einem Vergleich 85 Millionen Dollar, nachdem Schneiderman sie wegen intransparenter Geschäfte in ihrem Dark Pool angeklagt hatte, einer Aktienhandels-Plattform, in der die CS so genannten Hochfrequenz-Händlern Vorteile verschafft hatte.

Verluste von 10 Milliarden Dollar

Doch die nun aktuelle Klage von Schneiderman ist von einem anderen Kaliber: Es geht um den betrügerischen Verkauf hypothekarbesicherter Wertpapiere vor der Finanzkrise von 2008.
Schneiderman reichte sie gegen die CS im Jahr 2012 ein, und der Vorwurf lautete, die Bank habe die Risiken dieser Wertpapiere falsch dargestellt, um Verkäufe in die Höhe zu treiben.

Die Verluste auf diesen von der CS verkauften «mortgage-backed securities» beziffert der Staatsanwalt auf 10 Milliarden Dollar.

Fall nicht verjährt

Nun muss die CS eine weitere Niederlage in dem Verfahren einstecken, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» berichtet. Ein New Yorker Berufungsgericht hat den Antrag der Schweizer Grossbank abgelehnt, die Klage sei wegen Verjährung abzuweisen.

Die CS hatte argumentiert, die Verjährung für solche Vergehen würde bei drei Jahren liegen. Doch drei der fünf New Yorker Richter sahen dies anders: Schneiderman habe ein Fehlverhalten bei der Bank darlegen können. Die Anschuldigungen lägen innerhalb einer sechsjährigen Verjährungsfrist.

Es wird teuer

Zum selben Schluss war bereits das New York Supreme Court im Jahr 2014 gekommen. Die CS hatte daraufhin erstmals Berufung eingelegt. Die Credit Suisse kommentiert den Medienbericht sowie das Urteil nicht.

Damit wird immer deutlicher, dass sich die CS ihren Verfehlungen im US-Hypothekarboom wird stellen müssen – aller Voraussicht nach durch die Zahlung einer Busse in Milliardenhöhe.

Gemäss Schätzungen von Analysten drohen der Grossbank Bussen oder Vergleichszahlungen in der Höhe von 2 bis 4 Milliarden Dollar, um alle Fälle im Zusammenhang mit US-Hypotheken zu beseitigen.

Kampf an zwei Fronten

Neben der Klage von Schneiderman kämpft die CS auch gegen eine solche der National Credit Union Administration, die der Bank ebenfalls betrügerische Absichten beim Verkauf solcher Papier vorwirft. Das Gerichtsverfahren soll kommenden März stattfinden.

Wann und ob Schneidermans Klage jemals verhandelt wird, ist nicht sicher. Der Generalstaatsanwalt gehört der Task Force an, die alle Fälle von Banken-Fehlverhalten im Hypothekenmarkt aufbringt und die Finanzinstitute zur Verantwortung ziehen will.

Kein Ende ohne Schmerzen

Anstatt einem sich lange hinziehenden Gerichtsprozesses zu stellen, könnte die CS den Weg eines Vergleichs beschreiten. Dem Vernehmen nach hat die Bank bereits ihre Fühler zum Department of Justice (DoJ) ausgestreckt, um die Bedingungen dafür auszuhandeln.

Der nun erfolgte Entscheid des New Yorker Berufungsgerichts, die Klage zuzulassen, könnte die Vergleichsverhandlungen beschleunigen. Glimpflicher wird die CS in einem Vergleich aber kaum davonkommen.

Das DoJ hat in Hypotheken-Streitfällen bereits 46 Milliarden Dollar allein von US-Banken eingezogen. Die Deutschen Bank soll bis zu 14 Milliarden Dollar noch zahlen müssen.

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