Die Zürcher Falcon Private Bank ist wegen ihrer Verfehlungen im 1MDB-Skandal tief gesunken. Doch immerhin hat sie vor Gericht die Finma nun etwas zurückgebunden.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma war noch vergleichsweise milde: Gegen die in Geldwäschereivorkommnisse verwickelte Falcon Private Bank verfügte sie im Jahr 2016 den Einzug eines Gewinnes von 2,5 Millionen Franken. Milde war das Urteil deswegen, weil die Finanzmarktaufsicht in Singapur, MAS, der Falcon wegen ihrer Verwicklungen im Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB gleich die Banklizenz entzogen hatte, eine Millionenbusse aufbrummte und den Niederlassungsleiter ins Gefängnis steckte.

Falcon wehrte sich aber vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Finma-Verfügung und war damit teilweise erfolgreich. Anstatt 2,5 Millionen Franken darf die Finma nur 1,8 Millionen einziehen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Die schweren Verletzungen der Sorgfaltspflichten durch Falcon anerkannte das Gericht demnach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weiter gezogen werden.

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