Das hat nicht lange gedauert. Das Abschreiben der Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der Credit Suisse dürfte juristisch zumindest überprüft werden. Eine erste internationale Kanzlei sucht schon Kläger.

Die weltweit tätige Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hat bereits damit begonnen, ein Team von Juristen aus der Schweiz, den USA und Grossbritannien im Zusammenhang der Abschreibung von nachrangigen Anleihen zusammenzustellen, wie es in einer Email heisst.

Man führe bereits Gespräche mit einer Reihe von Inhabern von AT1-Kapitalinstrumenten der Credit Suisse. Diese Gläubiger würden einen erheblichen Prozentsatz des gesamten Nominalwerts der von der Credit Suisse emittierten AT1-Anleihen ausmachen, wie es weiter heisst.

Erfahrung mit Banco Popular

Im Rahmen der Rettungsfusion, bei der die UBS die CS für 3 Milliarden Franken in Aktien übernimmt, sollen auf Anordnung der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) die AT1-Schulden der CS im Volumen von 16 Milliarden Franken auf null abgeschrieben werden.

Es gehe um die Prüfung von möglichen rechtlichen Schritten, die den Gläubigern angesichts der Ankündigung des Zusammenschlusses von UBS und Credit Suisse zur Verfügung stehen könnten, heisst es weiter. Die Kanzlei plant eine Telefonkonferenz für Anleihegläubiger am Mittwoch.

Die Kanzlei war im Zusammenhang mit der Abwicklung der spanischen Bank Banco Popular im Jahr 2017 beauftragt worden, für Anleihegläubigern verschiedene Rechtsstreitigkeiten zu verfolgen.

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