Seit diesem Sommer müssen die grössten Finanzkonzern der Landes zu ihrer Wirkung aufs Klima berichten. Wie erwartet weitet der Bund die Pflicht nun aus.

Der Bundesrat hat Eckwerte zur verbindlichen Klimaberichterstattung von grossen Schweizer Unternehmen beschlossen. Bis im Sommer 2022 soll das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten, wie aus einer Mitteilung des Bundes hervorging.

Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden, mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme respektive mehr als 40 Millionen Franken Umsatz sind demnach verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.

Schrittweise Ausweitung

Dieser Schritt folgt auf die vergangenen Juli erfolgte Weisung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), dass die grössten Banken und Assekuranz-Konzerne über die Klimarisiken ihrer Geschäftstätigkeit Rechenschaft ablegen müssen. Die Grossbanken UBS und Credit Suisse (CS) hatten dies zuvor schon freiwillig getan.

Experten gingen aber schon damals davon aus, dass die Pflichten schrittweise auf alle Schweizer Unternehmen ausgedehnt werden, wie finews.ch berichtete.

Dieser nächste Schritt soll nun getan werden. Die öffentliche Berichterstattung umfasst einerseits das finanzielle Risiko, dass ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima und die Umwelt hat. Dies entspricht auch dem Ansatz in der EU.

Vollzug ab 2024

Die verbindliche Umsetzung der Berichterstattungen nach den Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) soll voraussichtlich ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023 mittels einer separaten Vollzugsverordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative erfolgen.

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