Der erste Kryptofonds schweizerischen Rechts hat von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma eine Genehmigung erhalten. Der Fonds, der von einem Zürcher Unternehmen herausgegeben wurde, ist auf qualifizierte Anleger beschränkt und investiert in sogenannte Kryptoassets.

Der «Crypto Market Index Fund» hat als erster Fonds schweizerischen Rechts von der Finma eine Genehmigung erhalten. Die Aufsichtsbehörde zählt das Anlagevehikel zur Art «übrige Fonds für alternative Anlagen» mit besonderem Risiko. Der Vertrieb wird daher auf qualifizierte Anleger beschränkt, wie die Finma am Mittwoch mitteilt.

Der Fonds investiert hauptsächlich in Kryptoassets wie Bitcoin, Ether oder Ripple, also in Werte, die auf der sogenannten Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren.

Fonds von Crypto Finance

Herausgeber des Fonds ist die Crypto Finance mit Sitz in Zürich, die Ende Juni von der Deutsche Börse übernommen wurde.  Die Verwaltung liegt bei der PvB Pernet von Ballmoos und als Depotbank agiert die SEBA Bank in Zug. Der Fonds bilde den Crypto Market Index 10 ab, der von der SIX Swiss Exchange verwaltet wird.

Bei dem Fonds setze man die langjährige Erfahrung im Bereich der digitalen Vermögenswerte ein, schreibt Crypto Finance in einer separaten Mitteilung. Auf einen derart regulierten Fonds hätten qualifizierte Investoren wie Schweizer Wealth Management Banken, Vermögensverwalter, Pensionskassen und andere professionelle Investoren gewartet.

Same risks, same rules

Wie die Finma weiter schreibt, wende man die geltenden finanzmarktrechtlichen Bestimmungen konsequent technologieneutral an, also nach dem Grundsatz «same risks, same rules». Dabei werde darauf geachtet, dass neue Technologien nicht dazu genutzt würden, die bestehenden Regeln zu umgehen und dass die Schutzziele der Finanzmarktgesetze gewahrt werden.

Der Fonds dürfe nur in etablierte Kryptoassets mit genügend grossem Handelsvolumen investieren. Zudem müssen die Investitionen über etablierte Gegenparteien und Plattformen erfolgen, die Sitz in einem Mitgliedsstaat der Financial Action Task Force (FATF) haben und entsprechenden Geldwäschereibestimmungen unterstellt sind. Weiter gebe es für die in die Verwaltung und Verwahrung involvierten Institute, besondere Anforderungen mit Blick auf Risikomanagement und Reporting.

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