Cum-Ex-Kronzeuge erhält bedingte Freiheitsstrafe

Der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck war Kanzleipartner von Hanno Berger, dem als Architekt der kriminellen Cum-Ex-Geschäfte geltenden Steueranwalt. Jetzt wurde er von einem Gericht in Deutschland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat den Anwalt Kai-Uwe Steck wegen besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Verurteilt. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie die deutsche Nachrichtenagentur DPA meldet. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an.

Im Unterschied zu seinem früheren Mentor und Partner Hanno Berger hatte Steck die Unrechtmässigkeit seines Handelns im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften eingeräumt. Er hat mit der Staatsanwaltschaft kooperiert und in zahlreichen Prozessen als Kronzeuge fungiert.

Bei den sogenannten Cum-Ex-Geschäften wurden Aktientransaktionen rund um den Termin der Dividendenausschüttung genutzt, um sich von den Steuerbehörden angeblich gezahlte Kapitalsteuern teilweise mehrfach zurückerstatten zu lassen. Die Taten, wegen denen Steck nun verurteilt wurde, ereigneten sich im Zeitraum 2007 bis 2011.

«Der Angeklagte hat durch sein Tun einen Steuerschaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht», sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. «Er war eine zentrale Figur.» Seine Rolle als Kronzeuge habe sich strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt.

Urteile gegen Berger rechtskräftig

Hanno Berger hatte sich neun Jahre lang in der Schweiz einer Verhaftung durch die deutschen Behörden entzogen. Er wurde im Juli 2021 in Auslieferungshaft genommen und Anfang 2022 nach Deutschland ausgeliefert. In zwei Verfahren wurde er schuldig gesprochen. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn zu acht Jahren Haft, das Landgericht Wiesbaden in einem zweiten Prozess zu acht Jahren und drei Monaten. Zudem wurde die Einziehung von mehr als 13 Millionen Euro Taterträgen verfügt. Die Urteile wurden inzwischen von höheren Instanzen bestätigt und sind rechtskräftig.

Der Steuerschaden durch die Cum-Ex-Geschäfte allein in Deutschland wird auf rund 10 Milliarden Euro geschätzt. Aber auch die Niederlande, Dänemark oder Frankreich waren betroffen. Die Schweizer Behörden hatten 2006 einen starken Anstieg der Rückforderungen von Finanzgesellschaften registriert und der Praxis einen Riegel geschoben.

Anwalt in Zürich

Kai-Uwe Steck ist Partner bei der Zürcher Anwaltskanzlei Pontinova. Laut der Internetseite berät er Schweizer Mandanten (insbesondere Finanzinstitute) beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr nach Deutschland. Zudem vertritt er deutsche Mandanten im Zusammenhang mit dem Zuzug in die Schweiz und ist auf die Regulierung von Fintech Unternehmen in Deutschland, der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten spezialisiert.