GZO: Die Sachwalter äussern sich zum Antrag für eine Kantonsgarantie
Seit dieser Woche schlägt der Fall des in der Nachlassstundung stehenden GZO Spital Wetzikon wieder hohe Wellen.
Am Dienstag haben das GZO und elf der zwölf Aktionärsgemeinden beim Zürcher Regierungsrat einen Antrag auf eine Kantonsgarantie im Umfang von 50 Millionen Franken gestellt. Diese soll es ermöglichen, die Fertigstellung des derzeit brachliegenden Neubaus zu finanzieren. Die Reaktion aus der federführenden Gesundheitsdirektion kam postwendend und fiel abschlägig aus. Auch wenn der Gesamtregierungsrat das Gesuch noch nicht behandelt hat, stehen die Chancen schlecht, dass es bewilligt wird.
Votum der Obligationäre entscheidet
Von der Obligationärsseite äusserte sich am Mittwoch der das – im Gegensatz zu vielen in der Anleihe engagierten institutionellen Anlegern – Rampenlicht nicht scheuende Gregor Greber gegenüber finews. Er zerzauste den Antrag und gab die Devise aus, dass der Konkurs nun unvermeidlich und auch die beste Lösung sei.
Die Obligationäre stellen das Gros der Gläubiger der GZO, ihr Votum zum Nachlassvertrag wird also entscheidend sein. Für die Zustimmung braucht es entweder mehr als 50 Prozent der Gläubiger, die zusammen mindestens zwei Drittel der Forderungen vertreten, oder mindestens ein Viertel der Gläubiger, die zusammen drei Viertel aller Forderungen repräsentieren.
Die Antworten der beiden Sachwalter
finews wollte in Erfahrung bringen, wie die beiden Sachwalter, Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach, den Antrag auf eine Kantonsgarantie einschätzen. Sie stellte ihnen dazu, kurz vor der Publikation des Beitrags mit Greber, zwei Fragen. Unterdessen sind die Antworten darauf eingetroffen.
Als erstes wollte finews wissen, wie die beiden Sachwalter, die bisher (so zumindest der Eindruck von aussen) das Sanierungskonzept der Spitalleitung mitgetragen haben, den aktuellen Antrag einschätzen. Die Antwort darauf: «Das Sanierungskonzept ist Sache der Gesellschaft und ebenso, dass sie verschiedene Optionen prüft. Die Sachwalter unterstützen dieses Vorgehen.»
Die Sache mit dem Grundpfand
Zweitens hatte Greber die Auffassung vertreten, dass der Antrag mit Einräumung des Pfands an den Immobilien zwingend vom Gläubigerausschuss hätte abgesegnet werden müssen. Trifft dies zu? Die Antwort der Sachwalter: «Das ist korrekt, wenn die Verpflichtung während der Nachlassstundung eingegangen wird. Ein entsprechendes Geschäft wird dem Gläubigerausschuss dann unterbreitet, wenn die Konditionen für eine Kantonsgarantie sowie die Finanzierung feststehen.»
Und mit Blick auf das Vorgehen im Zusammenhang mit dem aktuellen Antrag halten sie fest: «Der Gläubigerausschuss wurde vorgängig über das Gesuch der Gesellschaft und der elf Gemeinden an den Regierungsrat orientiert.»
Zumindest am Obligationenmarkt schlägt der Antrag keine grossen Wellen. Die an der SIX weiterhin gehandelten Titel notieren zurzeit mit 30 Prozent innerhalb der üblichen Spanne.














