Gregor Greber zum GZO: «Konkurs scheint nun unvermeidlich und ist die beste Lösung»

Zwar hat der Regierungsrat den gestern eingereichten Antrag des GZO Spital Wetzikon und der elf Aktionärsgemeinden noch nicht behandelt, aber schon heute scheint nur schwer vorstellbar zu sein, dass der Kanton Zürich wie erhofft eine Garantie über 50 Millionen aussprechen wird, damit der Neubau fertiggestellt werden kann.

Gemäss diversen Medienberichten (z.B. im «Tages-Anzeiger») hat die im Spitalwesen federführende Regierungsrätin Natalie Rickli unterdessen klar zum Ausdruck gebracht, wie wenig sie von diesem Vorschlag hält und dass sie nicht gewillt ist, die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Die Antwort dürfte daher am Schluss gleich lauten wie bereits im Frühling 2024, als der Regierungsrat es ablehnte, für das GZO eine Garantie über 180 Millionen Franken auszusprechen.

Rühriger Hüter der Obligationärsinteressen

Auch auf Seiten der Obligationäre scheint sich die Begeisterung über den jüngsten Schachzug der von teuren Beratern begleiteten Gemeinden und Spitalleitung wie erwartet in engen Grenzen zu halten.

Das zeigt auch das Gespräch von finews mit Gregor Greber, der selber seit 2024 in der notleidenden GZO-Anleihe über 170 Millionen Franken investiert ist und sich seither als rühriger (wenn auch nicht ganz uneigennütziger) Verfechter der Obligationärsinteressen und Hüter des Investorenschutzes profiliert hat.

«Voll von nicht nachvollziehbaren Behauptungen»

Den Antrag kommentiert Greber folgendermassen: «Der Antrag an den Regierungsrat ist dreist und voll von Behauptungen, die ich nicht nachvollziehen kann. Es bestätigt sich einmal mehr, dass die Gemeinden das Spital nicht selber tragen können und nicht die besten Eigentümer sind.»

Und mit Blick darauf, dass es den Aktionärsgemeinden bisher nicht gelungen ist, eine Lösung für die nach Bubikons Nein fehlenden 3,1 Millionen Franken im Rahmen der geplanten Eigenmittelinjektion von 50 Millionen Franken zu finden: «Sie schaffen es nicht mal, einen Beitrag über 50 Millionen zu sichern und benutzen den Weg des Entzugs der Werte der Gläubiger und des Betteln beim Kanton, um das GZO zu sichern – und das wohl auch nur kurzfristig.»

Die Alternative gemäss Greber: «Ein Bond mit Solidarhaftung aller Aktionärsgemeinden wäre die korrekte Lösung – wer zahlt, befiehlt!»

Bubikon unterschreibt, Rüti nicht

Greber hat im Zusammenhang mit dem Fall GZO schon sehr viele Gespräche mit Investoren geführt: «Ich kenne keinen einzigen Anleihensgläubiger, der einem solch peinlichen Vorschlag zustimmen würde.»

Und zur Abrundung noch zwei Beobachtungen, die nicht uninteressant sind. Erstens ist es einigermassen kurios, dass sich unter den elf Gemeinden, die den Antrag an den Regierungsrat unterschrieben haben, Bubikon findet, das bekanntlich die Zustimmung zu seinem Anteil am Kapitaleinschuss verweigerte. Dafür fehlt die Unterschrift von Rüti, wo sich die Exekutive wie diejenige Bubikons seinerzeit ebenfalls gegen den Plan stellte, die Stimmbürger aber anders entschieden.

Sachwalter sind nicht involviert

Zweitens fällt auf, dass sich die beiden Sachwalter, die bislang das Sanierungskonzept der Spitalleitung samt einem scharfen Schuldenschnitt voll mitgetragen haben (und sich damit unter den Obligationären wenig Freunde machten), zum Antrag an den Regierungsrat überhaupt nicht geäussert haben.

Auch der Gläubigerausschuss hat sich bislang dazu nicht vernehmen lassen. Die Antragsteller haben dem Kanton vorgeschlagen, die Garantie mit einem Grundpfand abzusichern, so dass dieser sein Risiko begrenzen kann. Greber vertritt die Auffassung, dass der Antrag mit Einräumung des Pfands an den Immobilien zwingend vom Gläubigerausschuss hätte abgesegnet werden müssen.