ZKB zu GZO: Eine Säule des Nachlassvertrags wankt
Am Dienstag widmete sich finews aus Anlass der Medienmitteilung zum Eigenkapitaleinschuss der zwölf Aktionärsgemeinden von angestrebten 50 Millionen Franken (nach dem Nein von Bubikon fehlen noch 3,1 Millionen) der schwierigen Beziehung des GZO Spital Wetzikon zu seinen Obligationären. Die GZO-Anleihe über 170 Millionen Franken hätte eigentlich bereits im Juni 2024 zurückbezahlt werden müssen, und gemäss dem Sanierungskonzept steht den Gläubigern ein tiefer Schuldenschnitt bevor. An der SIX handeln die GZO-Obligationen aktuell bei 29 Prozent.
Zudem orakelte finews, die lange Geschichte des GZO sei noch lange nicht fertig geschrieben. In der Tat: Ebenfalls just am Dienstag hat nämlich der Regierungsrat einen Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 18. März publiziert (schon allein des Staatssiegels wegen lohnt es sich, ein Blick zumindest auf die letzte Seite zu werfen), in dem er sich dem Gesuch des GZO vom Februar widmet. Dieses hatte den Kanton darum gebeten, ihm eine Garantie (mit Grundpfandbesicherung) zu gewähren, um die Fertigstellung des Neubaus zu sichern.
Regierungsrätlicher Unmut
Der Regierungsrat weist nun das Gesuch ab, was nach den bereits bekannten Äusserungen der im Dossier federführenden Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli alles andere als eine Überraschung ist. Der Regierungsrat erinnert daran, dass er bereits 2024 (vor dem Zahlungsausfall mit Nachlassstundung) ein Gesuch des GZO für ein Darlehen über 180 Millionen Franken abgelehnt hatte, im Wesentlichen mit der Begründung, dass eine allfällige Einstellung des Betriebs des Spitals Wetzikon keinen Spitalversorgungsnotstand im Kanton Zürich erwarten lasse.
Seither habe die Gesundheitsdirektion dem GZO mehrfach mündlich und schriftlich mitgeteilt, dass der Regierungsrat an seiner Einschätzung festhalte und die gesetzlichen Voraussetzungen einer finanziellen Unterstützung oder Garantie des Kantons weiterhin nicht erfüllt seien, zuletzt im November 2025 in einem Schreiben an die Präsidenten der Aktionärsgemeinden mit Blick auf die Aktienkapitalerhöhung. Nun habe das GZO «ungeachtet der mehrfach klar kommunizierten Haltung der Gesundheitsdirektion und des Regierungsrates ein von elf Aktionärsgemeinden mitunterzeichnetes Gesuch eingereicht», wird im Beschluss festgehalten, wobei zwischen den Zeilen magistrale Verärgerung aufblitzt.
Kein kantonaler Spitalversorgungsnotstand ohne Wetzikon
Der Regierungsrat bleibt bei seiner Beurteilung von 2024 (kein Spitalversorgungsnotstand im Kanton ohne Wetzikon) und macht klar, dass er die vom GZO beim aktuellen Gesuch neu vorgebrachten Argumente nicht teilt: «Diese Einschätzung ändert sich weder durch die Aktienkapitalerhöhung der Trägergemeinden noch durch eine behauptete Optimierung des Spitalbetriebs, eine Neubesetzung der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates oder das definitive Nachlassstundungsverfahren bzw. eine bevorstehende Gläubigerversammlung mit anschliessender Abstimmung über den Nachlassvertrag.»
Und die Zürcher Exekutive stellt auch ordnungspolitische Überlegungen (die im Gesundheitswesen bekanntlich oft nicht Priorität haben) an: «Der GZO AG vor diesem Hintergrund die beantragte Garantie zu gewähren, liesse eine sachlich ungerechtfertigte Bevorteilung eines einzelnen regionalen Listenspitals und damit eine – Sinn und Zweck der leistungsorientierten Spitalfinanzierung nach KVG widersprechende – Wettbewerbsverzerrung befürchten.»
Geordneter Betrieb auch bei Konkurs sicherstellen
Der Regierungsrat nutzt die Gelegenheit, seine Erwartungen an die GZO-Verantwortlichen im Szenario zu kommunizieren, dass das Sanierungskonzept scheitert: «Sollte die GZO AG keine Finanzierungslösung finden und ein Konkurs unabwendbar sein, ist das Spital angehalten, im Übergang einen geordneten Betrieb sicherzustellen.»
Am Dienstagabend hat das GZO auf den Regierungsratsbeschluss reagiert. Man bedauere den Entscheid, der Signalwirkung für die künftige Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur im Kanton Zürich habe. Es stelle sich die Frage, wie viel Gesundheitsversorgung sich finanzschwächere Gemeinden noch leisten könnten. Fast schon trotzig hält das GZO aber gleichwohl fest, dass weder die Fortführung des Spitalbetriebs noch der Sanierungsplan durch den Entscheid gefährdet seien.
ZKB: Eine der vier Säulen des Nachlassvertrags wankt
Auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat sich am Mittwoch in der Publikation DMO mit dem Fall GZO befasst, der auch Lehrstück für den Umgang mit Obligationärsinteressen und damit den Schweizer Kapitalmarkt ist. Sie bestätigt das Rating von C mit negativem Ausblick. ZKB-Bonitätsanalyst Patrick Hasenböhler bezeichnet es als «etwas unglücklich», dass nun bei der Kapitalerhöhung die Gemeinden, die letztes Jahr der Vorlage zugestimmt hätten, «entgegen früheren Beteuerungen nun doch einen höheren Beitrag leisten müssen».
Das (neuerliche) Nein des Regierungsrats zum GZO-Gesuch überrascht Hasenböhler nicht. Damit gerate allerdings eine der vier Säulen des Nachlassvertrags ins Wanken, nämlich das Stundungselement von 25 Millionen Franken über zehn Jahre, bei dem vorausgesetzt wird, dass der Neubau zu tragbaren Konditionen finanziert werden kann. «Ohne die Garantie des Kantons wird diese Finanzierung nun extrem schwierig.»
Wahrscheinlichkeit für Zustimmung «nicht gestiegen»
Die anderen drei Säulen des (nachgeschärften) Nachlassvertrags sind eine Bardividende von 55 Millionen Franken, ein Besserungselement aus dem Steiner-Rechtsverfahren von maximal 20 Millionen Franken sowie ein Besserungselement von 50 Prozent des EBITDA-Ertrags der Marge von über 8 Prozent in den nächsten zehn Jahren.
Dem recht diplomatisch formulierten Fazit Hasenböhlers kann man sich fast nur anschliessen: «Mit der gestrigen Ablehnung der beantragten Kantonsgarantie durch den Regierungsrat ist, gelinde ausgedrückt, die Wahrscheinlichkeit nicht gestiegen, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen werden.»















