GZO: Jetzt soll der Kanton die «Tür zum Königsweg» öffnen

Elf der zwölf Aktionärsgemeinden und das GZO Spital Wetzikon beantragen beim Regierungsrat eine Garantie des Kantons Zürich über 50 Millionen Franken. Die Garantie soll ausschliesslich dafür eingesetzt werden, die Fertigstellung des Neubau «zu marktüblichen Konditionen» zu finanzieren, heisst es im Communiqué vom Dienstag. Die Arbeiten auf der Baustelle, für die sich unterdessen der Begriff «Spitalbrache» eingebürgert hat, ruhen seit längerem.

Zur Erinnerung: Im Frühling 2024 hatte sich der Regierungsrat geweigert, dem GZO finanziell unter die Arme zu greifen. In der Folge rettete sich das Spital in die Nachlassstundung und damit wurde zum ersten Mal seit Swissair eine von einem inländischen Schuldner emittierte Frankenanleihe (im Nominalwert von 170 Millionen Franken) notleidend. Der Fall ist also nicht «nur» für die Region und den Kanton, sondern auch für den ganzen Schweizer Kapitalmarkt von Relevanz, zumal auch zahlreiche andere Spitäler hierzulande Anleihen ausstehend haben.

Unvollständige Darstellung des Stands der Kapitalerhöhung

Weshalb sollte der Regierungsrat nun eine Garantie sprechen und damit finanzielle Risiken eingehen? Die Sanierung komme planmässig voran, wird in der Mitteilung argumentiert. «Zwei zentrale Elemente des Sanierungskonzepts sind gesichert: der stabil laufende operative Betrieb sowie die Zustimmung der Stimmbevölkerung zur Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden.» Aktuell stehe mit der Ausarbeitung des Nachlassvertrags die dritte Säule im Vordergrund – und mit der Garantie soll das Fundament für die vierte Säule, die Vollendung des Neubaus, gelegt werden.

Ganz so rund wie dargestellt läuft es allerdings doch nicht, weshalb hier ein kleiner Einschub folgt.

Am letzten Freitag teilten die Aktionärsgemeinden des GZO Spital Wetzikon an einer Online-Informationsveranstaltung für die Gläubiger mit, dass sie es anders als ursprünglich angekündigt bisher nicht geschafft haben, eine Lösung für die 3,1 Millionen Franken zu finden, die nach dem Nein von Bubikon bei der vorgesehenen Kapitalspritze von insgesamt 50 Millionen Franken fehlen. Immerhin wurden Informationen zum weiteren Vorgehen bezüglich der Schliessung der Finanzierungslücke bis Anfang März in Aussicht gestellt.

Hasenböhlers Kränzchen für die operative Leitung des Spitals

Zudem machte das GZO am Freitag Angaben zum Verlauf des operativen Geschäfts. Bis November 2025 stieg der Ertriebsertrag im Jahresvergleich um 0,5 Prozent auf 138 Millionen Franken, der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich auf 5,7 Millionen Franken (plus 32 Prozent). Damit konnte die EBITDA-Marge von 3 auf 4,2 Prozent gesteigert werden, budgetiert waren 4,6 Prozent.

Patrick Hasenböhler, ein auf das Spitalsegment spezialisierter Bonitätsanalyst bei der Zürcher Kantonalbank, weist in der Publikation «Daily Market Opinion» vom Montag darauf hin, dass in dieser Rechnung die Kosten für Berater (bis Ende Juli bereits 5,5 Millionen Franken) und Sachverwalter nicht enthalten sind. Obschon das GZO damit für das ganze Geschäftsjahr (wie bereits 2024) einen negativen EBITDA aufweisen wird, windet Hasenböhler «dem Spital für die relativ stabile operative Entwicklung trotzdem ein Kränzchen».

Nachschärfung erhöht Komplexität

Am Freitag wurden auch Details zur versprochenen Nachschärfung des Sanierungskonzepts zugunsten der Gläubiger bekannt. Bisher wurden diesen eine Nachlassdividende von 30 bis 35 Prozent in Aussicht gestellt. Neu wird es etwas komplexer, der Nachlassvertrag (die entsprechende Gläubigerversammlung, an der darüber abgestimmt wird, soll gemäss Angaben der Sachwalter Mitte Mai stattfinden) aus vier Bausteinen.

  1. Bardividende von 55 Millionen Franken;
  2. Besserungselement von maximal 20 Millionen Franken aus Rechtsverfahren mit dem für den Neubau verantwortlichen Generalunternehmen Steiner (der ebenfalls in Nachlassstundung steckt);
  3. Stundungselement von 25 Millionen Franken über 10 Jahre; wobei vorausgesetzt wird, dass die für Vollendung des Neubaus nötigen 50 Millionen Franken zu tragbaren Konditionen finanziert werden können;
  4. Besserungselement von 50 Prozent des EBITDA-Ertrags der Marge von über 8 Prozent in den nächsten zehn Jahren.

Hasenböhlers rechnet vor, wie viel die Gläubiger (und damit auch die Gläubiger) maximal erwarten können, wobei er von Bruttofinanzschulden von 230 Millionen und sonstigen provisorischen Finanzschulden von 14 Millionen Franken ausgeht. Die drei ersten Elemente (das vierte lässt sich kaum prognostizieren) ergeben zusammen maximal 41 Prozent. «Abschliessend lässt sich festhalten, dass weiterhin diverse Fragezeichen bestehen und die Herausforderungen für eine erfolgreiche Sanierung und Abwendung eines Konkurses nach wie vor sehr gross sind.»

Was den aktuellen Antrag von 2024 unterscheidet

Zurück zum Antrag der Aktionärsgemeinden und des GZO. Die Antragsteller sind sichtlich darum bemüht, ihr Anliegen dem Regierungsrat schmackhaft (oder zumindest schluckbar) zu machen. Gegenüber dem Gesuch von 2024 gebe es mehrere wesentliche Unterschiede.

  • Die Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden sei «erfolgreich»: Sie bilde die Basis für die Rettung des Betriebs, der benötigten Eigenkapitalausstattung und der Fertigstellung des Rohbaus.
  • Die Garantiesumme habe sich gegenüber dem Gesuch von 2024 erheblich reduziert, von 180 auf 50 Millionen Franken. Was nicht gesagt wird: Damals ging es darum, die Bedienung der Anleihe sicherzustellen und damit einen Zahlungsausfall abzuwenden.
  • Es handle sich um eine Garantie, nicht um ein Darlehen des Kantons. Diese diene dazu, dass sich das GZO zu marktüblichen Konditionen finanzieren könne, der Kanton selber muss also kein Geld in die Hand nehmen.
  • Die Garantie werde durch ein Grundpfand am Spitalareal Wetzikon besichert, was das Risiko des Kantons reduziert.
  • Die «nachhaltige Betriebswirtschaftlichkeit» sei gewährleistet. Das GZO werde bei der «nachhaltigen Sanierung» von den Sachwaltern und «drei  renommierten Beratern» begleitet, damit der Betrieb restrukturiert und ein «nachhaltiger Businessplan» erstellt werden könne.
  • Mit dem Eigenkapitaleinschuss sei die Grenze der Belastbarkeit und der Finanzkraft der Trägergemeinden erreicht, «insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeinden hohe finanzielle Lasten in der Langzeitversorgung zu tragen haben, die sie 2012 vom Kanton mit der Zusicherung übernommen haben, dass künftig der Kanton die Verantwortung für die Akutversorgung und deren finanzielle Lasten übernimmt».
  • Die mit der Garantie beschafften Mittel sollen ausschliesslich für die Fertigstellung des Neubaus (Investitionen in die Infrastruktur) verwendet werden, und nicht für den laufenden Betrieb.

Die Antragsteller erinnern auch daran, dass sie seit der Ablehnung des ersten Gesuchs durch den Regierungsrat im Frühling 2024 nicht untätig geblieben sind. Der Spitalbetrieb wurde optimiert, die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat wurden neu besetzt, die Stimmbürger der Aktionärsgemeinden haben (wie erwähnt ohne Bubikon) dem Einschuss von Eigenkapital zugestimmt. Mit dem nachgeschärften Sanierungskonzept (und dem für Investoren weiterhin gravierenden Schuldenschnitt) trügen auch die Gläubiger zur «Gesundung des Spitals» bei.

«Fertigstellung des Neubaus betriebswirtschaftlich sinnvoller und ökologischer»

Zudem wird darauf verwiesen, dass ein Wegfall des GZO für die Grund- und Notfallvorsorgung im Zürcher Oberland «gravierende Auswirkungen» hätte.

Des Weiteren hätten vertiefte Analysen ergeben, «dass der Altbau umfassenden Sanierungsbedarf aufweist und für die künftige Erfüllung der Leistungsaufträge die Fertigstellung des sich im Rohbau befindlichen Neubaus betriebswirtschaftlich sinnvoller und ökologischer ist». Der Businessplan bestätige, dass die GZO die Amortisation und Verzinsung der dafür notwendigen Investitionen tragen könne, wobei das GZO den zusätzlichen Fremdmittelbedarf auf 50 Millionen Franken veranschlagt.

Bereits sind offenbar entsprechende Gespräche mit potenziellen Kapitalgebern geführt worden. «Aufgrund der angespannten Situation im Spitalfinanzierungsmarkt sind sie aber generell nur mehr bereit, Spitalinvestitionen zu finanzieren, wenn eine Staatsgarantie besteht», hält die GZO und damit der Akteur fest, der massgeblich für diese Anspannungen verantwortlich ist.

Königsweg für alle Anspruchsgruppen?

Der Appell des GZO-Verwaltungsratspräsidenten Andreas Mika: «Der Kanton könnte die Tür zum Königsweg öffnen – wovon alle Anspruchsgruppen profitieren könnten. Die Gemeinden und ihre Bevölkerung erhalten eine nachhaltige Gesundheitsversorgung mit zeitgemässer Infrastruktur. Der Kanton wiederum erhält mit der grundpfandrechtlich besicherten Garantiesprechung ein Modell, das sich auch auf finanzielle Fragestellungen anderer Spitäler übertragen lässt.»

Ob es ein schlechtes Omen ist, dass die Obligationäre oder zumindest die Gläubiger in Mikas Aufzählung nicht explizit vorkommen? Auch nicht abergläubische Anleger hätten das wohl geschätzt.

Zu wenig, zu spät?

Für die Aktionärsgemeinden ist es jedenfalls kein Ruhmesblatt, dass sie den Antrag stellen, bevor es ihnen gelungen, für Bubikons Lücke zumindest eine Lösung zu skizzieren.

Und es braucht wohl keine prophetischen Fähigkeiten um vorauszusagen, dass weder die Nachschärfung des Sanierungskonzepts mit der möglicherweise etwas weniger spartanisch als bisher in Aussicht gestellten Nachlassdividende noch das allfällige Aussprechen einer Garantie durch den Kanton viele Obligationäre von ihrem Oppositionskurs abbringen werden.