Die schwierige Beziehung des GZO zu seinen Obligationären
Die lange Geschichte um das in der Nachlassstundung steckende GZO Spital Wetzikon ist noch nicht zu Ende geschrieben. Am Montag haben die zwölf Aktionärsgemeinden an einer ausserordentlichen Generalversammlung der Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken zugestimmt. Dieser Mittelzuschuss bildet einen Pfeiler des vorgeschlagenen Sanierungskonzepts, ein weiterer ist der umstrittene Forderungsverzicht für die Gläubiger (und damit auch für die Obligationäre der notleidenden Anleihe über 170 Millionen Franken) in Höhe von 65 bis 70 Prozent.
In der Medienmitteilung vom Dienstag wird bekräftigt, dass die Kapitalerhöhung nur dann umgesetzt wird, wenn die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen und das Nachlassgericht diesen bestätigt. Die verbindlichen Zeichnungszusagen der Aktionärsgemeinden seien bei einem Treuhänder hinterlegt worden. Komme der Nachlassvertrag zustande, würden diese Zeichnungsscheine dem GZO ausgehändigt, so dass der Verwaltungsrat das versprochene Kapital entsprechend abrufen könne.
Bubikons Lücke wird, wenn überhaupt, erst im Juni gefüllt
Allerdings sind wegen des Neins von Bubikon im November zurzeit nur 46,9 Millionen Franken gesichert. Nun wollen die anderen Gemeinden die Lücke endlich schliessen: «Über die Zusatzkredite für die verbleibenden 3,12 Millionen Franken wird im Juni 2026 in den Aktionärsgemeinden entschieden.» Damit bestätigt sich, was bereits vergangene Woche in regionalen Medien (z.B. hier) berichtet wurde.
Dadurch wird erst nach der Gläubigerversammlung mit der Abstimmung über den Nachlassvertrag klar werden, ob die Gemeinden, wie ursprünglich geplant, wirklich die ganzen 50 Millionen Franken einschiessen.
GZO-Verwaltungsratspräsident Andreas Mika kommentiert: «Mit dem frischen Geld legen die Gemeinden die Basis für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland.»
Etliche Obligationäre haben die Brücken abgebrochen
Das GZO arbeitet derzeit an einer Finalisierung des Nachlassvertrags. Die Gläubigerversammlung soll Mitte Mai durchgeführt werden.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Nachlassvertrag von den Gläubigern (und insbesondere von den Obligationären) abgelehnt wird, weiterhin erheblich. Wie finews erfahren hat, sehen namhafte Obligationäre zurzeit keinen Sinn darin, weitere Gespräche mit der GZO-Leitung zu führen. Der Unmut über die unzureichende «Nachschärfung» des Sanierungskonzepts sei gross. Entsprechend gewachsen sei auch die Bereitschaft, die mit einer Ablehnung des Nachlassvertrags wahrscheinlich unausweichliche langwierige Liquidation in Kauf zu nehmen. Daran ändere auch die Absicht der Aktionärsgemeinden nichts, die ganzen 50 Millionen Franken zu stellen.
Auskunftsfreudige aktivistische Investoren
Zu den Gläubigern des GZO zählen Pensionskassen, Versicherungen und die Postfinance. Bedeutend kommunikativer sind aber aktivistische Investoren wie Gregor Greger, der bereits Anfang Februar gegenüber finews einen Konkurs als «unvermeidlich» und als «die beste Lösung» bezeichnet hatte. Greber spannt mit dem von Gianluca Ferrari geleiteten Investmentfonds Clearway Capital Partners zusammen, in der in der letzten Zeit allerdings ziemlich diskret auftretenden GZO Creditor Group.
Aber auch auf notleidende Obligationen spezialisierte internationale Investoren sind auf den Fall aufmerksam geworden, z.B. Kawa, ein alternativer Investmentmanager aus Florida. Kawa-Analyst Zachary Goldberg hatte sich zum GZO-Engagement im November 2025 sogar gegenüber finews zitierfähig geäussert, was für diese Investorengattung eher ungewöhnlich ist.
finews hat auch dem GZO Gelegenheit gegeben, zum Verhältnis zu den Gläubigern und den Ergebnissen der von der Spitalleitung im vergangenen Jahr initiierten Gesprächen Stellung zu nehmen.
GZO: «Sanierungskonzept ist Resultat eines intensiven Austauschs»
Gemäss GZO haben bis Ende März 2026 insgesamt vier Gesprächsrunden mit verschiedenen Gläubigern stattgefunden. «Die Nachschärfung des Sanierungskonzepts ist nun abgeschlossen. Derzeit arbeiten wir an der Finalisierung des Nachlassvertrags.»
Die Gläubiger hätten deutlich gemacht, dass das im Oktober 2024 vorgestellte Sanierungskonzept Verbesserungen brauche. «Das aktualisierte Sanierungskonzept ist das Resultat eines intensiven Austauschs mit verschiedenen Gläubigern, dem Gläubigerausschuss und den Sachwaltern und wurde nachgeschärft und für die Gläubiger substantiell verbessert», schreibt das GZO.
Auch die Alternative Konkurs diskutiert
Man habe mit den Gläubigern auch die Alternative, also den Konkurs, diskutiert. «Unser angebotener Nachlassvertrag muss auch aus rechtlichen Gründen eine Verbesserung für die Gläubiger gegenüber dem Konkursszenario darstellen.»
finews wollte auch wissen, was genau das Ziel dieser Gespräche war und ob es erreicht wurde.
«Während der Nachlassstundung hat die GZO AG zahlreiche Sanierungsvarianten und Sanierungselemente ergebnisoffen geprüft – unabhängig davon, ob die Ideen eigenständig entwickelt oder durch die Sachwalter, den Gläubigerausschuss oder einzelne Gläubiger an die GZO AG herangetragen wurden«, hält die Spitalleitung dazu fest.
Zweckoptimismus hüben wie drüben
Sie räumt aber auch ein, dass die Ideen oft an der fehlenden Tragbarkeit und Nachhaltigkeit, zwei Grundvoraussetzungen für die Genehmigung eines Nachlassvertrags durch das Gericht, gescheitert seien. «Die Gläubigergespräche dienten hier der Sensibilisierung für das wirtschaftlich Machbare. Einige Ideen aus dem Kreis der Gläubiger konnten berücksichtigt werden und tragen zur Verbesserung des Angebots bei.»
Mit Blick auf Prognosen über den Ausgang der entscheidenden Abstimmung über den Nachlassvertrag lassen sich weder das GZO noch die widerborstigen Gläubiger wirklich in die Karten blicken. Immerhin besteht eine Gemeinsamkeit darin, dass beide Seiten derzeit wohldosierten Zweckoptimismus verbreiten.













