Deutsche Staatsanwälte haben ihr Verfahren gegen Eric Sarasin wegen mutmasslicher Steuervergehen eingestellt. Trotzdem haben sie den ehemaligen Vizechef der Bank J. Safra Sarasin zur Kasse gebeten.

Deutsche Staatsanwälte haben das Verfahren gegen Eric Sarasin wegen heikler Steuer-Konstrukte, so genannter Cum/Ex-Geschäfte, eingestellt. Das teilte am Donnerstag ein Sprecher des ehemaligen Vizechefs der Bank J. Safra Sarasin gegenüber der Agentur «SDA» mit.

Die deutschen Staatsanwälte ermittelten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und gewerbsmässigen Betrugs.

Sechsstellige Zahlung

Die Einstellung erfolgt nun aufgrund einer Bestimmung des deutschen Strafprozessrechts, wonach eine Einstellung bereits während des Verfahrens gegen eine Geldauflage erfolgen könne, wenn die Ermittlungen aller Voraussicht nach nicht zu einer Anklage führen, wie es hiess.

Indes musste Sarasin in der Sache einen tiefen sechsstelligen Betrag bezahlen, so der Bericht. Diese Zahlung sei allerdings keine Busse und auch kein Schuldeingeständnis, beteuerte ein Sprecher des Bankers.

Zum Rücktritt gezwungen

Wie auch finews.ch berichtete, geriet Sarasin 2014 in den Strudel der Cum/Ex-Affäre bei der Bank J. Safra Sarasin. Damals klagten der deutsche Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer sowie der Drogerieketten-Besitzer Erwin Müller gegen die Bank, nachdem sie mit Finanzkonstrukten viel Geld verloren hatten. Später schalteten sich deutsche Staatsanwälte ein.

Im Herbst 2014 musste Sarasin, der stets seine Unschuld beteuerte, unter dem Druck der Anschuldigungen bei der brasilianisch-schweizerischen Privatbank zurücktreten.

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