Viele Kündigungen bei Banken – hoher Beratungsbedarf bei Vorsorgefragen

Dass mit der Integration der Credit Suisse in die UBS Stellen verlorengehen werden, war schon bei der Ankündigung der Transaktion im März 2023 absehbar. Oft geht indes vergessen, dass es nach solchen Übernahmen Monate oder gar Jahre dauern kann, bis Kündigungen ausgesprochen und auch wirksam werden.

Als eine der führenden Vorsorgedienstleisterinnen verfolgt Pensexpert diese Entwicklung, die für sie auch Opportunitäten bringt, aufmerksam.

Die Firma wurde vor 26 Jahren von Karl Reichmuth, Leo Bolfing und Jörg Odermatt gegründet und ist in Zürich im gleichen Gebäude wie die Bank Reichmuth domiziliert, tritt heute aber nach aussen eigenständig auf.

Personen über 50, mit langer Betriebszugehörigkeit

Teodora Toma, seit über zehn Jahren für Pensexpert tätig, bestätigt im Gespräch mit finews das gestiegene Interesse. «Im Finanzbereich gibt es viele Entlassungen, nicht nur bei der UBS. Oft sind Personen über 50 davon betroffen, die jahrzehntelang für den gleichen Arbeitgeber tätig waren. Entsprechend gross ist der Beratungsbedarf in Bezug auf Vorsorgefragen», sagt die Leiterin Beratung Freizügigkeit.

Kunden gelangten auf zwei Wegen zu ihr: Entweder indem sie selbständig z.B. aufgrund von Weiterempfehlungen Pensexpert aufsuchen (die meisten Beratungen werden in Form eines persönlichen Gesprächs durchgeführt) oder indem z.B. die Personalabteilung des bisherigen Arbeitgebers die Betroffenen an Pensexpert weitervermittelt.

«Unser Workflow ist seit 2023 anhaltend hoch, und anders als früher bildet die Finanzindustrie seither den Schwerpunkt.»

«Unser Workflow ist seit 2023 anhaltend hoch, und anders als früher bildet die Finanzindustrie seither den Schwerpunkt. Auch etliche Expats sind betroffen.» Bei ihnen ist der Informations- und Beratungsaufwand besonders hoch, weil sie oft aus Ländern mit einem anderen Sozialversicherungssystem kommen und sich das erste Mal wirklich mit dem Schweizer Vorsorgewesen auseinandersetzen müssen.

Allerdings ist das Knowhow zu Vorsorgefragen überschaubar. «Es gibt Ausnahmen», räumt Toma ein, «aber allgemein ist der Wissensstand bezüglich der persönlichen Vorsorgesituation und der Optionen tief. Weil der Arbeitgeber die Vorsorge übernommen hat, war sie einfach für die meisten kein Thema.»

Wiedereinstieg, Selbständigkeit, Teilpensum oder Rente

Dabei gibt es durchaus auch in der durchreglementierten Welt der beruflichen Vorsorge Varianten. «Das ist weniger aktuell bei Jüngeren, die bald wieder eine neue vergleichbare oder sogar bessere Stelle finden.» Diese können ihr Vorsorgekapital, eventuell mit einem kurzen Umweg über ein Freizügigkeitskonto, einfach zur Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitsgebers transferieren lassen.

Anders sieht es hingegen für diejenigen aus, die länger brauchen, um wieder ins Berufsleben einzusteigen, die sich selbständig machen, die ein reduziertes Pensum möglicherweise in einer anderen Branche suchen oder die sich möglichst rasch eine Rente sichern möchten.

«Vielen Betroffenen sind die damit verbundenen Fragestellungen und möglichen Antworten gar nicht bewusst», warnt Toma. Ein Klassiker ist z.B. die Tatsache, dass das Invaliditäts- und Todesfallrisiko nach dem Austritt aus einer Pensionskasse nur einen Monat lang abgedeckt ist. « Als zusätzliche Option können Ausgetretene über die Unfallversicherung eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen. Diese ist dann allerdings nur maximal sechs Monate gültig.»

Begünstigtenordnung prüfen

Wichtig ist auch die Überprüfung der Begünstigtenordnung. «Wenn der Job weg ist, muss diese unbedingt überprüft werden«, rät Toma, nicht zuletzt, weil vorsorgerechtliche Ansprüche anderen Regeln als dem Erbrecht gehorchen.

Ebenfalls ein Klassiker ist die Staffelung der Auszahlungen mit verschiedenen Freizügigkeitskonten, um die Steuerprogression zu brechen. Das müsse sehr gut geplant sei, sagt Thoma, das Steueramt berücksichtige in der Regel maximal drei Auszahlungen.

«Frauen haben in der Regel eine höhere Präferenz für Rentenzahlungen statt Kapitalbezug.»

Ein weiteres Beispiel sind Pensionskassen, die scheidenden Mitarbeitern mit Mindestalter 58 die Möglichkeit bieten, sich weiterhin bei ihnen versichern zu lassen. «Dann muss der Versicherte aber auch den Arbeitgeberbeitrag übernehmen», erklärt die Vorsorgespezialistin. «Frauen haben in der Regel eine höhere Präferenz für Rentenzahlungen statt Kapitalbezug.» Doch relativ viele Pensionskassen sehen diese Option im Reglement gar nicht vor, weil sie die mit der Verrentung ehemaliger Betriebsangehöriger verbundenen Risiken nicht tragen wollen.

Pensexpert bietet in diesem Bereich auch zwei eigene Freizügigkeitsstiftungen mit einem breiten Anlagespektrum an. «Sie bilden eine Alternative dazu, das Vorsorgekapital einfach zu parkieren, und ermöglichen eine Verrentung ab 60», erklärt Toma, wobei das Leistungsniveau vom eingebrachten Kapital der bisherigen Vorsorgeeinrichtung abhängt. «Es lohnt sich jeden Fall, das Vorsorgereglement zu lesen. Bei uns sind es nur zwölf Seiten.»

Unschöne Rückwirkungen der bundesrätlichen AHV-Vorlage auf die zweite Säule

Zum Job der Vorsorgespezialistin gehört es, die Entwicklungen im ganzen System im Auge zu behalten. So betrifft die Ende Mai vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Vorlage AHV 2030 zwar primär die erste Säule, hat aber durchaus auch Rückwirkungen auf die zweite Säule.

«Der Bundesrat will, dass die Menschen in der Schweiz länger arbeiten und schlägt deshalb vor, dass die Limite für das Rentenalter in der beruflichen Vorsorge analog zur AHV von 58 auf 63 Jahre steigt. Damit verkürzt sich die Dauer für Teilpensionierungsschritte auf drei Jahre.» Toma stösst sich zudem daran, dass weiterhin Erwerbstätige neu zwar auch nach 70 in die AHV einzahlen können, aber nicht in die berufliche Vorsorge.