Bislang galt für das Direktionskader eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Diese wird nun deutlich reduziert, wie Recherchen von finews.ch ergaben. Ist der Zeitpunkt zufällig?

Ab dem kommenden Jahr werden die Kündigungsfristen für das Direktionskader in der Schweiz von sechs auf drei Monate reduziert. Die UBS bestätigte entsprechende Recherchen von finews.ch

Eine dreimonatige Kündigungsfrist entspreche den regionalen und globalen Standards, begründete die UBS die Anpassung. Mit dieser Änderung besteht nun im Kader schweizweit eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten, hiess es weiter. 

UBS tritt auf die Kostenbremse

Das Direktionskader umfasst Mitarbeitende im Rang eines Director, Executive Director und Managing Director. Es sind jene Mitarbeitenden, die in der Lohnhierarchie ziemlich weit oben stehen. 

Die Reduktion der Kündigungsfrist kommt zu einem Zeitpunkt, wo die Schweizer Grossbank sich einem eisernen Sparkurs verschrieben hat und einen Stellenabbau im Wealth Management plant, wie auch finews.ch verschiedentlich berichtete.

Derzeit untersuchen spezialisierte Teams innerhalb der UBS nach Synergie- und Sparmöglichkeiten, wie aus Branchenkreisen zu vernehmen ist.

Insbesondere im Schweiz-Geschäft der UBS muss wohl nach dem angekündigten Chefwechsel mit grösseren Personal-Revirements gerechnet werden. Am Mittwoch gab die Schweizer Grossbank bekannt, dass der langjährige Schweiz-Chef Lukas Gähwiler sein Amt auf Anfang September abgibt. An seine Stelle tritt der ehemalige Commerzbank-CEO Martin Blessing

Sozialplan bleibt unverändert

Kommt es zu einem Stellenabbau, gelangen die betroffenen Personen wie gehabt in einen Sozialplan, sprich in einen Coach-Prozess.

Dieser erlaubt – abhängig von Alter, Dienstjahren und Rang – eine Weiterbeschäftigung, die maximal zwölf Monaten nach der Kündigung endet. Während dieser Zeit erhält der Mitarbeiter sein gewohntes Salär.

An der Ausgestaltung der Leistungen des aktuellen Sozialplans, fänden keine Änderungen statt, wie die UBS gegenüber finews.ch betonte.

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