Im Rechtsstreit zwischen der Schweiz und Frankreich um vertrauliche Bankkundendaten der UBS ist es zu einer weiteren Wendung gekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Grossbank abgelehnt. Damit drohen Informationen von mehr als 40'000 Kunden nach Frankreich zu wandern. 

Im Juli 2019 hatte das Bundesgericht in einem aufsehenerregenden Urteil die Lieferung der UBS-Kundendaten nach Frankreich genehmigt, worauf die Eidgenössische Steuerverwaltung im vergangenen Juni eine erste Tranche der geforderten Unterlagen an die französischen Steuerbehörden übermitteln wollte.

Die Schweizer Grossbank UBS legte in der Folge eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die geplante Lieferung ein und forderte, als Partei im Datenauslieferungsprozess zugelassen zu werden.

UBS-Beschwerde abgelehnt

Daraus wird nun nichts. Denn aus einem am (gestrigen) Mittwochabend veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht hervor, dass die Beschwerde der UBS abgelehnt wurde. Mit anderen Worten: Die Bank als Partei im noch ausstehenden Verfahren der Amtshilfe nicht zugelassen wird.

Damit deutet alles darauf hin, dass die Schweiz die vertraulichen Kundendaten an Frankreich übermitteln wird. Insofern muss sich die UBS auf ein langwieriges Verfahren in Frankreich einstellen. Laut Bundesverwaltungsgericht kann die Bank das neuste Urteil nur noch dann vor dem Bundesgericht anfechten, wenn der Fall eine «grundsätzliche Bedeutung» hat.

Am Ende wieder das Bundesgericht

Ob dies hier der Fall ist, entscheidet wiederum das Bundesgericht. Die UBS hat bislang offen gelassen, ob sie erneut den Rechtsweg vor dem Bundesgericht einschlägt. Gegenüber verschiedenen Medien liess ein Sprecher ausrichten, dass die Grossbank das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Kenntnis nehme und nun analysieren wolle.

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