AT1-Klagen: US-Berufungsgericht schützt Schweizer «Staatsimmunität»

Im Rechtsstreit um die Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse bei der Übernahme durch die UBS machten die Kläger einen Schaden von 370 Millionen Dollar geltend. Im vergangenen Herbst hatte ein US-Bezirksgericht in New York die Forderung in erster Instanz abgewiesen. Über das jüngst veröffentlichte Urteil des Berufungsgerichts hat zuerst die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Das US-Berufungsgericht bestätigte demnach die Einschätzung, dass die Schweiz bei umstrittenen Abschreibung der ausstehenden AT1-Anleihen nicht als Marktteilnehmerin, sondern in ihrer Eigenschaft als Staatsgewalt gehandelt habe. Entsprechend geniesse die Schweiz «Staatsimmunität» und unterliege nicht ihrer Gerichtsbarkeit.

«US-Gerichte nicht zuständig»

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) sei «erfreut über das Urteil» und analysiere es derzeit, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Agentur AWP. «Das Gericht hat die Auffassung bestätigt, dass US-Gerichte für die Beurteilung einer solchen Klage nicht zuständig sind.»

Der von der Finanzmarktaufsicht Finma verfügte Schritt hat im In- und Ausland zu diversen Rechtsverfahren geführt. In der Schweiz hatte das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2025 die Abschreibung von AT1-Anleihen in einem Teilentscheid aufgehoben, dies nach Beschwerden von rund 3'600 betroffenen Investoren.

Die Finma wie auch die Grossbank UBS haben den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts danach ans Bundesgericht weitergezogen. Bis zu einem Entscheid wurden sämtliche weiteren Verfahren bei der Vorinstanz sistiert.

Schiedsverfahren im Ausland

Parallel dazu laufen im Ausland noch «einzelne Schiedsverfahren» gestützt auf Investitionsschutzabkommen, wie das EFD bestätigt.

So hatte etwa eine Gruppe japanischer Investoren Ende 2025 eine Klage gegen die Schweiz beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) eingereicht.