Das Bundesstrafgericht hat den deutschen Financier Florian Homm zu Gefängnis verurteilt – allerdings in Abwesenheit.

Der Prozess gegen Florian Homm hat sich um Jahre verzögert – nun ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einem Urteil gelangt. Dieses liegt auch finews.ch vor. Dem Richterspruch zufolge wurde der deutsche ehemalige Hedgefonds-Manager unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung zu drei Jahren Haft verurteilt, davon 18 Monate auf Bewährung. Ebenfalls zog das Gericht Vermögenswerte ein und verhängte eine Geldstrafe auf Bewährung.

Die Bundesanwaltschaft hatte in Zusammenhang mit den Ermittlungen rund 60 Millionen Dollar bei Schweizer Banken und Stiftungen in Liechtenstein einfrieren lassen. Diesen «Schatz» beanspruchen Homm, aber auch gegen ihn vorgehende Ex-Investoren für sich. In Bellinzona wurde Homm nun aber vom Vorwurf frei gesprochen, Investoren betrogen und sich der Geldwäscherei schuldig gemacht zu haben.

Der Financier ist dem Prozess in der Schweiz fern geblieben.

Jahrelang auf der Flucht

Der jetzige Urteilsspruch ist noch nicht rechtskräftig. Mit Homm waren drei weitere Personen angeklagt – ein Treuhänder und zwei Ex-Kader der Zürcher Leodan Bank, die 2016 ihren Betrieb einstellte – und teils ebenfalls für schuldig befunden worden. Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen, was zumindest Homm laut einer Mitteilung der Agentur «DPA» zu tun gedenkt.

Der 61-jährige Finanzprofi war 2007 in Zürich unvermittelt untergetaucht und jahrelang gleich einem Phantom auf der Flucht, bevor er auf einen US-Haftbefehl hin 2013 im italienischen Florenz festgenommen wurde. Italien lieferte ihn aber nicht an die Amerikaner aus; Homm, der sich seither als tiefgläubiger Christ, Buchautor und Börsenguru neu erfunden hat, soll sich in Deutschland aufhalten.

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