Die Credit Suisse hat im Zusammenhang mit Kreditgeschäften aus dem Jahr 2013 mit Staatsunternehmen aus Mosambik schwer gegen das Organisationserfordernis und die geldwäschereirechtliche Meldepflicht verstossen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) schliesst in diesem Zusammenhang ein Enforcement-Verfahren ab und belegt das Kreditneugeschäft mit finanzschwachen Staaten der Credit Suisse (CS) mit Auflagen, wie einer Mitteilung vom Dienstagabend zu entnehmen ist.

Darin klärte sie die Rolle des Mutterhauses im Zusammenhang mit zwei bedeutenden Kreditgeschäften der britischen Tochtergesellschaften der CS mit mosambikanischen Staatsunternehmen ab. Im Rahmen des Verfahrens stand die Finma in engem Austausch mit der Partneraufsichtsbehörde vor Ort, der britischen Financial Conduct Authority FCA sowie mit der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC, wie weiter zu erfahren war.

Teurer Vergleich – hohe Busse

Beide Behörden hätten diesen Fall ebenfalls untersucht und abgeschlossen, ebenso wie das US-Justizdepartement (DOJ). Wie am Dienstagabend vom DOJ weiter zu erfahren war, stimmte die CS einem Vergleich in der Höhe von insgesamt 547 Millionen Dollar zu. Im Gegenzug wird die Strafverfolgung für drei Jahre ausgesetzt.

Effektiv muss die Grossbank 475 Millionen Dollar bezahlen, wie von der amerikanischen Börsenaufsicht SEC zu erfahren war. Davon entfallen 275 Millionen an das DOJ und auf die SEC «unter Berücksichtigung verschiedener Erleichterungen infolge von Überschneidungen bei den Strafzahlungen.»

Darüber hinaus muss die CS eine Busse von 200 Millionen Dollar an die britische Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) bezahlen und mit der Behörde vereinbart, Mosambik Schulden von 200 Millionen Dollar zu erlassen.

Infolgedessen geht die CS von einer Zahlung von 230 Millionen Dollar aus, die dem dritten Quartal 2021 belastet wird.

FBI ermittelt

Ferner hat sich die Credit Suisse Securities (Europe) in Grossbritannien, welche die Mosambik-Bonds abwickelte, sich in einem Fall zum Verstoss gegen das US-Bundesgesetz zu Überweisungsbetrug schuldig bekannt, wie die Grossbank ihrerseits mitteilte. Auch diese Einheit profitiert vom Strafaufschub.

Gemäss den Bedingungen der Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung wird die CS ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Compliance und entsprechende Abhilfemassnahmen fortsetzen, während drei Jahren in Bezug auf diese Bemühungen an das DOJ Bericht erstatten sowie zusätzliche Massnahmen ergreifen, wie in den Vereinbarungen festgehalten, hiess es seitens der Bank.

Weiterhin untersucht in den USA das FBI die Mosambik-Affäre.

Zahlungsschwierigkeiten im Jahr 2016

Die britischen Tochtergesellschaften der CS (Credit Suisse UK) arrangierten 2013 zwei vom Staat Mosambik garantierte Kredite von insgesamt einer Milliarde Dollar an zwei mosambikanische Staatsgesellschaften, die ProIndicus (ProIndicus) und die Empresa Moçambicana de Atum (EMATUM). Mit diesen Krediten, die fast sechs Prozent des Bruttoinlandprodukts von Mosambik ausmachten, sollten vor allem Küstenwachschiffe sowie eine Thunfischfangflotte finanziert werden.

Die Credit Suisse UK teilte den Kredit an die ProIndicus mit weiteren Syndikatsbanken. Den Kredit an die EMATUM strukturierte die Credit Suisse UK und platzierte die entsprechenden Obligationen bei Investoren. 2016 wurden diese Obligationen wegen Zahlungsschwierigkeiten der EMATUM in direkte Anleihen des Staats Mosambik umgewandelt. Die Credit Suisse UK führte die Umstrukturierung dieser Schulden durch.

Mängel im gruppenweiten Risikomanagement

Bei grossen Krediten an finanzschwache oder korruptionsanfällige Länder bestehen unter anderem hohe Reputationsrisiken. Die Bank fokussierte im vorliegenden Fall stattdessen vorab auf das finanzielle Risiko, das aufgrund der Syndizierung und Obligationenausgabe begrenzt war, wie die Finma weiter schreibt.

Die Folge dieser einseitigen Fokussierung war, dass die britischen Tochtergesellschaften der Credit Suisse 2013 alleine über die ursprüngliche Kreditvergabe entschieden, ohne dass das Mutterhaus intervenierte und somit seiner Pflicht im Rahmen des gruppenweiten Risikomanagements nachkam.

Hinweise auf Zweckentfremdung der Kreditgelder

Insbesondere im Vorfeld der Umwandlung der Obligationen der EMATUM im Jahr 2016 lagen dem Mutterhaus Informationen vor, wonach Kreditgelder in der Höhe von mehreren hundert Millionen zweckentfremdet worden sein könnten. Das Mutterhaus stimmte schliesslich der Umstrukturierung zu, obwohl verschiedene Warnhinweise und offene Fragen vorlagen, die nicht plausibel geklärt werden konnten.

Insgesamt kommt die Finma zum Schluss, dass das Risikomanagement der Gruppe in Zusammenhang mit den Kreditgeschäften mit Mosambik schwerwiegende Mängel aufwies.

Schwere Meldepflichtverletzungen

Über die CS erfolgte im Kontext dieses Falles überdies eine verdächtige Zahlung in der Höhe von rund acht Millionen Dollar an einen Berater von Mosambik. Trotz Abklärungen der Bank blieben Fragen zum Hintergrund der Zahlung offen. Obwohl die Bank die Verdachtsmomente nicht ausräumen konnte, erstattete sie keine Meldung an die MROS.

Die Bank beendete stattdessen die Geschäftsbeziehung und erklärte den Berater zum unerwünschten Kunden. Ihrer Meldepflicht kam die Bank erst 2019 nach, nachdem das US-Justizdepartement in Zusammenhang mit den Mosambik-Krediten öffentlich Anklage unter anderem gegen drei ehemalige Mitarbeitende der Credit Suisse UK erhoben hatte.

Die Bank verstiess damit auch schwer gegen die geldwäschereirechtliche Meldepflicht.

Finma verfügt Auflagen für das Kreditneugeschäft

Die CS hat während der laufenden Untersuchung der Finma bereits Massnahmen zur Verbesserung des gruppenweiten Risikomanagements und internen Kontrollsystems in die Wege geleitet und teilweise umgesetzt. Die Behörde wird die Umsetzung dieser Massnahmen sowie deren Wirksamkeit von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen.

Die Finma verfügt zudem, dass die CS künftig sicherstellt, dass alle Kreditgeschäfte, welche ein erhöhtes Risiko für die Gesamtgruppe darstellen, auf Gruppenstufe eskaliert werden und die Beschlussfassung entsprechend dokumentiert wird. Dabei muss eine gesamtheitliche Beurteilung aller Risikoarten, also finanzieller, reputationeller oder rechtlicher Art, auf Gruppenebene stattfinden.

Befristete Auflagen

Darüber hinaus wird die Finma weitere Kreditgeschäfte der CS mit finanzschwachen und korruptionsanfälligen Staaten oder Gesellschaften mit Garantien solcher Staaten von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen, wie auch die korrekte Umsetzung der geldwäschereirechtlichen Meldepflichten.

Die einzelnen von der Finma zu prüfenden Transaktionen werden anhand spezifischer Risikokriterien wie der Höhe des Kredits oder dem Risikoprofil der Länder ausgewählt. Die Finma ordnet überdies befristete Auflagen für neue Kreditgeschäfte mit finanzschwachen Ländern und Ländern mit hohem Korruptionsrisiko an.

Massive Einschränkungen

Solche Neugeschäfte sind der Credit Suisse bis zur Behebung aller Beanstandungen nur gestattet, wenn die CS oder der betroffene Kreditnehmer die Öffentlichkeit über Zweck, Höhe, Laufzeit sowie die allfälligen Garanten des Kredits transparent informieren.

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