Die Schweizer Grossbank soll zahlen, hat nun auch ein Berufungsgericht im Steuerstreit mit Frankreich beschieden. Die Busse hat sich allerdings deutlich verringert.

Im Steuerstreit zwischen der UBS und Frankreich bestätigt die zweite Instanz das Urteil gegen die Bank. Allerdings verringerte sich die Zahlung erheblich auf 1,8 Milliarden Euro, wie die Agentur «Bloomberg» berichtete. Die Summe setzt sich aus einer Strafzahlung von 1 Milliarden Euro (Einzug der von der UBS geleisteten Kaution) sowie einer Schadenersatz-Zahlung von 800 Millionen Euro an den französischen Staat zusammen. Hinzu kommen eine Busse für den Konzern von 3,75 Millionen Euro sowie für die französische Niederlassung in der Höhe von 1,875 Millionen Euro.

Wie die Grossbank am späteren Nachmittag vermeldete, wägt die UBS nun sämtliche Optionen ab – inklusive, das Urteil anzufechten. In diesem Fall würden die verhängten Bussen suspendiert.

Die UBS-Aktie reagierte an der Börse zeitweise mit eine Kursplus von 3 Prozent. Das Urteil war bereits vergangenen September erwartet worden, wurde aber auf den Dezember vertagt, weil ein Richter erkrankt war.

Schon einmal reduziert

In dem im vergangenen März abgeschlossenen Prozess bezichtigte die französische Staatsanwaltschaft die Schweizer Grossbank des Steuerbetrugs, der Geldwäsche und der unerlaubten Akquise von Kunden auf französischem Staatsgebiet. Die Ankläger fordern entsprechend eine Busse von mindestens 2 Milliarden Euro. Der französische Staat machte zudem Schadenersatz in der Höhe von 1 Milliarde Euro geltend.

Das war schon weniger als die 4,5 Milliarden Euro Busse, zu der die Bank im Februar 2019 in der ersten Instanz verdonnert worden war. Die UBS bestreitet jegliche Schuld; sie hat für den Fall «nur» 450 Millionen Euro zurückgelegt. Hinzu kommt eine Kaution von 1 Milliarde Euro, welche das Geldhaus zuvor schon blockieren musste.

Weiterzug möglich

Neben der Bank sind auch sechs Einzelpersonen angeklagt, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS. Für sie werden gemäss Anklage bedingte Gefängnisstrafen von sechs bis 18 Monaten gefordert.

Das Tribunal de Grande Instance ist noch nicht die letzte Instanz, die in dem Fall von der einen oder anderen Seite angerufen werden kann. Als nächstes müsste sich dann das Kassationsgericht mit der Causa UBS befassen.

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