Das Pensionskassengeschäft der Credit Suisse in den USA ist in Gefahr. Derzeit läuft eine Prüfung der Behörden, ob die Bank in diesem Bereich weiter geschäften darf.

Der Status der Credit Suisse (CS) als Qualified Pension Asset Manager (QPAM) in den USA steht auf dem Prüfstand, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» am Donnerstag berichtet.

Das US-Arbeitsministerium habe den Status der CS zwar um ein Jahr verlängert, prüft aber weiterhin deren Berechtigung. Die Verlängerung sei erfolgt «um sicherzustellen, dass die abgedeckten Pensionspläne und deren Teilnehmer und Begünstigte geschützt sind, während das Ministerium prüft, ob zusätzliche Erleichterungen gerechtfertigt sind», so das Federal Register der US-Regierung.

Systemisches kriminelles Fehlverhalten

Unternehmen oder Einzelpersonen, die vom US-Arbeitsministerium beaufsichtigte Renten verwalten, müssen im Falle bestimmter strafrechtlicher Verurteilungen eine Genehmigung zur Fortführung ihrer Tätigkeit einholen.

Das Arbeitsministerium erklärte: «Die Verurteilungen und andere mutmassliche kriminelle Verfehlungen im Zusammenhang mit der Credit Suisse stellen ein schwerwiegendes, jahrelanges, systematisches kriminelles Fehlverhalten dar. Das verstosse gegen eine weitgehende Befreiung von den Bestimmungen des ERISA (Employee Retirement Income Security Act) über verbotene Transaktionen und werfe grundsätzliche Fragen darüber auf, ob die mit der CS verbundenen QPAMs über genügende Integrität verfügen», um sich weiterhin auf die Befreiung verlassen zu können.

Die Credit Suisse lehnte eine Stellungnahme ab, und das Arbeitsministerium antwortete laut «Bloomberg»-Bericht nicht sofort auf Anfragen nach einer Stellungnahme.

Bisher mit Ausnahmegenehmigung tätig

Im Jahr 2014 hatte sich die Credit Suisse schuldig bekannt, US-Bürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Daraufhin hat die Bank beim Arbeitsministerium einen Antrag einreichen müssen, um weiterhin US-Pensionsfonds verwalten zu können.

Laut dem Bericht wurde der Credit Suisse eine einjährige Verlängerung gewährt, gefolgt von einer fünfjährigen Ausnahmegenehmigung zur Fortsetzung der Geschäftstätigkeit.

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