Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ist eine Mammutaufgabe – auch für die Schweizer Regierung. Zur Unterstützung holt sich der Bund nun neue Berater an Bord.

Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat im Zusammenhang mit den Garantien für die Rettungsübernahme der Credit Suisse ein neues Beratungsmandat vergeben. Den Zuschlag erhielt das Beratungsunternehmen Alvarez & Marsal Schweiz (A&M). Das Unternehmen wird den Bund bei der Vertragsgestaltung und der Abwicklung der Vermögenswerte unterstützen.

Im Rahmen der Notübernahme hatte die Schweizer Regierung der Grossbank UBS eine Garantie zur Abdeckung von Verlusten aus den abzuwickelnden Aktiven der übernommenen Credit Suisse gewährt. Für die vertragliche Umsetzung der Garantiegewährung benötigt der Bund nun kurzfristig Beratung und Unterstützung in wirtschaftlicher Hinsicht.

Lukratives Mandat

Das an A&M vergebene Mandat hat einen Wert von bis zu 8,7 Millionen Franken. Es setzt sich aus einem Grundauftrag von 2,95 Millionen Franken und Optionen im Volumen von rund 5,76 Millionen Franken zusammen, wie aus den auf der Beschaffungsplattform Simap.ch publizierten Unterlagen hervorgeht.

Da die Fusion der beteiligten Banken sehr rasch vollzogen werden soll, müsse auch die Garantie zur Verlustabsicherung sofort vorbereitet werden und die Beratung des Bundes im Hinblick auf den Fusionsprozess, in dessen Rahmen die Garantiegewährung erfolgt, ebenfalls sehr rasch erfolgen können, heisst es in den Unterlagen.

Auch juristische Unterstützung eingeholt

Begründet wird die Entscheidung unter anderem damit, dass A&M über einschlägige Erfahrung in der Abwicklung globaler Banken und solcher Portfolios verfüge und alle Leistungen aus einer Hand anbiete. Zudem habe das Beratungsunternehmen mit einem klaren Vorgehensvorschlag überzeugt und könne den Bund auch in der Projektleitung massgeblich unterstützen.

Bereits vor zehn Tagen hatte das Finanzdepartement juristische Unterstützung angefordert und die Zürcher Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey (NKF) beauftragt, bei der vertraglichen Umsetzung der Garantiegewährung zu beraten. Diese Dienstleistung kostet bis zu 10,3 Millionen Franken.

 

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