Bundesrat legt endlich künftige Stablecoin-Regulierung auf den Tisch
Endlich ist soweit: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (Finig) im Zusammenhang mit Blockchain & Stablecoin eröffnet. Darauf hat die Branche schon lange gewartet, insbesondere auch deshalb, weil die bisherige regulatorische Praxis de facto verhindert hat, dass Stablecoins aus der Schweiz heraus emittiert werden können und die USA sowie die EU diesbezüglich schon ein Stück weiter sind.
Gemäss der Mitteilung besteht das Ziel der Vorlage darin, «die Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung, die Standortattraktivität sowie die Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem zu verbessern. Zugleich sollen damit verbundene Risiken bei der Finanzstabilität, der Integrität und des Anleger- und Kundenschutzes eingedämmt werden.» Zudem werden damit internationale Standards umgesetzt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 6. Februar 2026.
Eigenlob für Pioniertaten in der Vergangenheit
Immerhin scheint auch der Landesregierung nicht entgangen zu sein, dass sich in diesem Bereich in der Welt seither einiges getan hat. «In einem Evaluationsbericht vom Dezember 2022 stellte der Bundesrat fest, dass gewisse Anpassungen nötig sind, um die Attraktivität des Schweizer Regulierungsrahmens weiter zu verbessern, und den Kundenschutz zu stärken. Ausserdem haben zahlreiche ausländische Rechtsordnungen in den letzten Jahren Stablecoins und Dienstleistungen mit Kryptowährungen einer Aufsicht unterstellt, und es wurden entsprechende internationale Standards verabschiedet.»
Attraktivität der Schweiz für innovative Geschäftsmodell erhöhen
Die neue Regulierung kann denn durchaus als Massnahme zur Stärkung des Standorts verstanden werden. Sie soll die Attraktivität des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz für innovative und technologiegetriebene Geschäftsmodelle erhöhen und sicherstellen, dass die Schweiz auch in Zukunft im Vergleich zu anderen Finanzzentren gut positioniert ist.
Der Bundesrat schlägt zwei neue Bewilligungskategorien vor, nämlich für Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute.
Die erste Bewilligungskategorie löst die bestehende «Fintech-Bewilligung» ab, wobei «punktuelle Änderungen zur Verbesserung der Attraktivität und des Kundenschutzes» gemacht würden. Kundengelder sollen künftig im Konkurs des Instituts absonderbar sein, also nicht in die Konkursmasse fallen. Ausserdem wird die bisherige Limite zur Entgegennahme von Kundengeldern in der Höhe von 100 Millionen Franken aufgehoben, was diesen Instituten die Möglichkeit bieten soll, zu wachsen und von Skaleneffekten zu profitieren.
Zahlungsmittelinstitute können Stablecoins emittieren
Und für die Stablecoin-Branche von besonderem Interesse: Zahlungsmittelinstitute dürfen künftig eine besondere Art von Stablecoins ausgeben, wobei sie dafür bestimmte Pflichten erfüllen müssen. In der Vorlage wird auch der bisher speziell umstrittene Punkt der Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten bei der Herausgabe von Stablecoins präzisiert.
Die zweite Bewilligungskategorie ist für Krypto-Institute bestimmt, die Dienstleistungen mit Kryptowährungen erbringen. Inhaltlich orientierten sich die neuen Bewilligungs- und Tätigkeitvoraussetzungen an denjenigen für Wertpapierhäuser, seien aber weniger umfassend ausgestaltet, da Krypto-Institute keine Dienstleistungen mit Finanzinstrumenten erbrächten, hält der Bundesrat fest.
Die Richtung stimmt – nun beginnt die detaillierte Prüfung
Dass die Landesregierung in diesem Bereich endlich vorwärts macht, ist zu begrüssen. Allerdings ist der Titel «Bundesrat geht voran mit Stablecoins und Kryptos» angesichts der internationalen Entwicklungen fast schon schönfärberisch.
Doch bedeutend relevanter als solche semantischen Spitzfindigkeiten ist natürlich der Inhalt. Man darf davon ausgehen, dass insbesondere die Anwälte und Juristen in der Kryptobranche die Vernehmlassungsvorlage und die weiteren Dokumente (darunter eine Analyse der Fachhochschule OST zur Geldwäschereiproblematik) akribisch auf Schwachstellen abklopfen und ihre Stellungnahmen fristgerecht abgeben werden.
Richtschnur muss dabei sein, ob die Vorschriften dazu geeignet sind, das sicherlich unisono geteilte bundesrätliche Ziel zu erreichen: dass der Finanzplatz Schweiz (wieder) ein attraktiver Standort für innovative und technologiegetriebene Geschäftsmodelle ist.