Der Steuerstreit zwischen den US-Behörden und der UBS wird vertagt. Dies entschied der Richter Alan Gold nach kurzer Verhandlung in Miami.

Die UBS erhält eine Gnadenfrist, indem der Prozess vertagt wird. Somit bestehen nun drei Wochen Zeit, um eine Lösung auf dem politischen Parkett zu finden. Im Bild die Rechtsvertreter der UBS.

So kam es am Montag in Miami lediglich zu einer ganz kurzen Verhandlung. Wie der Anwalt der US-Steuerbehörden, Stuart Gibson, erklärte, haben sich die Parteien bereits auf Rahmenbedingungen für die Gespräche geeinigt.

Ein Teilerfolg, der verpflichtet

Wie verschiedene Nachrichtenagenturen in der Folge meldeten, wird Richter Alan Gold in einer Telefonkonferenz am 29. Juli sich über den Stand der Dinge informieren. Der Prozess soll dann am 3. August 2009 beginnen, sofern nicht schon vorher eine Lösung gefunden worden ist. Am 4. August wird die UBS ihre Halbjahreszahlen bekannt geben.

Die Prozessverschiebung kann als ein Teilerfolg der Schweiz betrachtet werden, allerdings mussten dafür erhebliche diplomatische Mittel eingesetzt werden. Immerhin gewinnt die UBS dadurch nun etwas Zeit. Allerdings steht die Schweiz, nachdem sie die UBS bereits im letzten Jahr vor einem Kollaps bewahrt hat, nun umso mehr unter Druck. Denn eine Prozessniederlage würde mittelfristig auch das Ende der UBS bedeuten.

Bankgeheimnis noch immer in Gefahr

Schliesslich würde mit einer von den US-Behörden erzwungenen Herausgabe vertraulicher Kundendaten das Schweizer Bankgeheimnis in einer Weise unterlaufen, wie es bis dato noch nie der Fall gewesen ist. Dies hätte über kurz oder lang gravierende Folgen für die Reputation des gesamten Schweizer Finanzplatzes.

 

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