Wie von der UBS erwartet, ist die Bank nun vom US-Justizministerium wegen Geschäfte im Immobilienmarkt verklagt worden. Die Streitsumme ist nicht bekannt, dürfte aber im Rahmen von 2 Milliarden Dollar liegen.

Das US-Justizministerium nannte in der Zivilklage gegen die UBS keine Forderungen. Doch die Vorwürfe sind eindeutig: Die Schweizer Grossbank habe in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 40 Pakete von verbrieften Hypothekarkredite im Umfang von 41 Milliarden Dollar an Investoren verkauft und dabei die Risiken nicht vollständig offengelegt. Investoren hätten in der Folge «katastrophale Verluste» erlitten, wird US-Staatsanwalt Richard Donoghue zitiert.

Die Höhe der Forderungen machte das US-Justizministerium nicht bekannt. Doch muss man davon ausgehen, dass diese im Gebiet von 2 Milliarden Dollar angesiedelt sind. Ein Vergleichsangebot in dieser Höhe habe die UBS zuvor abgelehnt, werden Insider in Agenturberichten genannt.

UBS: Selber betrogen worden?

Ein US-Bundesgesetz erlaubt Strafen in der Höhe von bis zu jenen Beträgen, welche durch mutmassliches Fehlverhalten verloren gegangen sind. Die UBS hat bereits angekündigt, die Klage vor Gericht anzufechten. Die Vorwürfe des Justizministeriums würden nicht durch Fakten oder das Gesetz gestützt, hiess es in einer Erklärung der Bank. Die Bank argumentiert, sie habe selbst massive Verluste auf verbrieften Hypothekenpapieren erlitten. Darum könne sie kaum Anleger mit dem Verkauf solcher Produkte vorsätzlich betrogen haben.

Die UBS ist die letzte der globalen Banken, welche diesen Streitfall mit der US-Justiz zu lösen hat. Andere Banken bezahlten für ihre betrügerischen Verkäufe von «Residential Mortgage Backed Securities» (RMBS) Milliardenstrafen. Die Credit Suisse muss bis zu 5,28 Milliarden Dollar bezahlen, 2,5 Milliarden Dollar als Busse.

«Lügen ist in Ordnung»

Die Staatsanwaltschaft rückt in ihre Klage auch die UBS-Unternehmenskultur in den Mittelpunkt. Gewinne seien wichtiger gewesen, als Transparenz gegenüber den Anlegern. Zitiert wird ein UBS-Mitarbeiter, der sich 2006 bei seinen Vorgesetzten über die Ethik der Bank beschwerte, darunter auch darüber, dass «Lügen in Ordnung ist».

Die kämpferische Haltung der UBS in der Klage liegt wohl auch darin begründet, dass es sich nicht um ein Strafverfahren handelt. Die Grossbank hat in der Zivilklage keine Einschränkungen für das Geschäft in den USA zu befürchten.

Die UBS hat für Rechtstreitigkeiten derzeit rund 2,3 Milliarden Franken zurückgelegt. Der Betrag könnte sich nun als zu knapp erweisen, zumal die Bank auch in Frankreich gerade versucht, einen Rechtsstreit zu lösen.

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