Die Schweizer Grossbank wird von einer weiteren Altlast eingeholt, in den USA steht ihr eine Klage ins Haus. Im Gegensatz zur Konkurrenz gibt sich die UBS kämpferisch.

Das Justizdepartement der USA (DOJ) plant, eine Zivilklage gegen die UBS einzureichen, wie die Bank am Donnerstag mitteilte. Die Amerikaner wollen von der Schweizer Grossbank eine Entschädigung für die durch Hypothekarverbriefungen in der Krise entstandenen Schäden erstreiten.

«Die Forderungen des DOJ haben keine faktische oder gesetzliche Grundlage. Im Interesse der Aktionäre wird die UBS jede solche Klage energisch bekämpfen», schrieb die Bank in ihrer Medienmitteilung. «Die UBS hat Vertrauen in ihre rechtliche Position und ist schon seit einiger Zeit bereit, sich vor Gericht zu verteidigen.»

Weitere Altlast

Mit der Klage in den USA wurde die UBS von einer weiteren Altlast eingeholt. Sie muss sich bereits in Frankreich vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, Franzosen systematisch bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben.

Im Unterschied zum Prozess in Frankreich ist das Risiko für die UBS beim Zwist mit dem DOJ vorwiegend finanzieller Natur, da es sich um eine Zivilklage handelt. In Frankreich droht hingegen eine strafrechtliche Verurteilung, die negative Auswirkungen auf bestimmte Bewilligungen haben könnte. 

Unbedeutender Emittent

Konkurrenten wie die Credit Suisse haben sich wegen der Hypothekarverbriefungen für Milliarden von Franken mit dem Justizdepartement verglichen. Die UBS stellt sich auf den Standpunkt, sie sei nur ein unbedeutender Emittent dieser Produkte gewesen, eine so hohe Zahlung wäre also nicht gerechtfertigt. 

Als Verteidigungsstrategie beruft sich UBS-Chefjurist Markus Diethelm dabei auf die riesigen Verluste der Grossbank in der Finanzkrise vor zehn Jahren. Das allein widerlege die Schlussfolgerung, dass UBS die Anleger absichtlich betrogen habe. 

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