Die Beschattungsaffäre rund um den früheren Credit-Suisse-Topmanagers Iqbal Khan zieht weitere Kreise. Offenbar will die Staatsanwaltschaft nun Fakten zum Streit zwischen Khan und CS-Chef Tidjane Thiam prüfen.

Lange bevor im vergangenen September die Beschattung des damaligen Credit-Suisse-Managers Iqbal Khan aufflog, kam es Anfang 2019 zu einem Streit zwischen CS-Chef Tidjane Thiam und Khan. Seither war das Verhältnis zwischen den beiden Bankern zerrüttet und führte zur Überwachung Khans, nachdem dieser die CS in Richtung UBS verlassen hatte. 

Viel ist darüber berichtet worden, zumal es in der Affäre zu einem juristischen Nachspiel kommen dürfte. Neu in der Entwicklung ist nun der Umstand, dass sich die Staatsanwaltschaft auch für besagten Streit in Thiams Villa, wie an diesem Wochenende sowohl die «Sonntagszeitung» als auch der «Sonntagsblick» unabhängig voneinander berichten.

Verdacht auf strafbare Handlungen

Am 26. September bat dem Vernehmen nach die zuständige Staatsanwältin die zentrale Datenverarbeitung der Kantonspolizei um «Aktenbeizug» betreffend Khan und dessen ehemaligen Chef Thiam. Laut der Ermittlerin besteht der Verdacht, dass es am Wohnort von Khan oder Thiam zu straf­baren Handlungen kam.

Wörtlich heisst es in dem Schreiben: «Aufgrund eines laufenden Strafverfahrens und gestützt auf Medienberichte (...) ersuche ich Sie, mir sämtliche Akten betreffend obgenannter Person (Iqbal Khan, Anm. der Redaktion) oder Tidjane Thiam, seit Anfang Jahr 2019, zukommen zu lassen.»

Vorgeschichte für Todesängste?

Was das Auskunftsbegehren ergeben hat, behält die Staatsanwaltschaft für sich. «Zu einzelnen Verfahrenshandlungen machen wir keine Angaben», so die Behörde. Doch alleine die Tatsache, dass es die Anfrage gab, ist bereits brisant. Denn dadurch wird eine Frage aufgeworfen, die vor allem für den enttarnten und anschliessend angezeigten Privatdetektiv von grosser Wichtigkeit ist: Wurden die «Todesängste», die Khan gemäss eigenen Aussagen bei der Konfrontation mit dem Privatdetektiv verspürte, ausschliesslich durch eben dieses Aufeinandertreffen ausgelöst – oder vielmehr durch eine monatelange Vorgeschichte (Streit in Thiams Villa)?

Der CS-Chef soll Khan massiv bedroht haben, teils war von Morddrohungen die Rede. Was genau gesprochen wurde, ist umstritten. Gesichert ist, dass Khan kurz darauf den Gewaltschutz der Kantonspolizei Zürich informierte. Weder die CS noch Khan wollen Genaueres dazu sagen, wie die «Sonntagszeitung» weiter schreibt.

«NZZ» fordert Thiams Rücktritt

Die schriftliche Strafanzeige, die Khans Anwalt am 19. September eingereicht hat, legt den Schluss nahe, dass Khans «extreme Angst» auf dem seinerzeitigen Streit beruht, wie der «Sonntagsblick» folgert. Wörtlich heisst es darin: «Der Anzeigeerstatter hat in der Vergangenheit bereits massive Drohungen gegen Leib und Leben erfahren müssen.»

Die jüngsten Informationen setzen CS-Chef Thiam zweifelsohne weiter unter Druck. Dass die «Sonntagszeitung» am Wochenende (Artikel hinter Paywall) ausserdem über das zerrüttete Verhältnis zwischen den beiden einstmals freisinnig-bürgerlichen Institutionen «Neue Zürcher Zeitung» sowie CS ausführlich berichtet, entspannt die Situation gewiss nicht. Der Artikel illustriert, wie die «NZZ» seit einigen Monaten den Rücktritt Thiams fordert. 

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