Die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht FMA hat 2019 zwei Bewilligungsentzugsverfahren gegen Liechtensteiner Banken eingeleitet. Beide Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Die eine Bank soll gegen Vorschriften im Risikomanagement und das Sorgfaltspflichtgesetz verstossen haben, die andere soll sogar in schwerwiegender Weise gegen das Sorgfaltspflichtgesetz verstossen haben: Die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht (FMA) hat zwei Verfahren am Laufen, in denen sie prüft, ob sie einer Bank die dortige Banklizenz entziehen soll.

Wie intime Kenner des Liechtensteiner Finanzplatzes finews.ch bestätigen, handelt es sich bei den beiden Banken einerseits um die Alpinum und andererseits um die Union Bank.

Governance-Schwierigkeiten

Die Alpinum hatte es schon länger nicht leicht. Im letzten Jahr verlor die Bank einerseits ihren CEO Stephan Häberle. Anfang Jahr kam ans Licht, dass die Bank aus Versehen Gelder eines kanadischen Kunden aus kriminellen Geschäften aus dem Darknet angenommen hatte. Kurz darauf verlor sie den Zugang zu Zahlungen in US-Dollar und später ihren erst kurz davor zur Bank gestossenen Verwaltungsrat Jan Schoch.

Schon da hiess es, dass die Bank am Limit sei und dass ihre Banklizenz auf dem Spiel stünde. Ausserdem hat die Bank ihr Eigenkapital damals auf 20,1 Millionen Franken – also 100'000 Franken über dem Limit, das die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht als Auflage verlangt – beziffert, was die Bedenken der FMA in Sachen Risikomanagement erklären könnte.

Selber angezeigt

Und auch die Union Bank steckt in Schwierigkeiten. Ihr selber sind im vergangenen Jahr verschiedene Unregelmässigkeiten im Haus aufgefallen, worauf sie die Liechtensteiner Geldwäschereibehörde darüber informiert und sich selbst angezeigt hat, wonach die FMA das Entzugsverfahren lanciert haben soll.

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